Wednesday, January 7, 2009

Anteilnahme und Besorgnis über die Verhaftung des Menschenwürde-Aktivisten Michael Heise

Anteilnahme und Besorgnis über die Verhaftung des Menschenwürde-Aktivisten Michael Heise

von Andreas Klamm

Karlsruhe / Speyer / Frankenthal/3mnewswire.org/ 7. Januar 2009. Die überraschende Verhaftung des 67jährigen Autors, Künstlers und Menschenwürde-Aktivisten Michael Heise am Dienstag Morgen, 6. Januar 2009, gegen 8 Uhr in Speyer am Rhein, hat in weiten Teilen Deutschlands Besorgnis und Betroffenheit ausgelöst.

Eine besorgte Frau aus der Nähe der Stadt Nürnberg meldete sich bei der Nachrichtenagentur 3mnewswire.org und hat spontan ihre Bereitschaft zur Hilfe für die Familie angeboten.

Noch am Sonntag, 4. Januar 2009 reichte Michael Heise eine Verfassungs-Beschwerde beim Bundesverfassungs-Gericht in Karlsruhe wegen der möglichen Verletzung des Artikel 6 des Grundgesetzes ein.

Eine Petition beim Landtag Baden-Württemberg, die der Menschenwürde-Aktivist dort am 5. Januar 2009 einreichte mit dem Ziel einen zeitlichen Aufschub zur Ableistung der Rest-Strafe zu erreichen, damit er die permanente Versorgung seiner auf Hilfe angewiesenen behinderten Ehefrau und seiner 12jährigen lernbehinderten Tochter auch während der Ableistung einer Rest-Strafe gut planen, organisieren und so schonend wie möglich für Ehefrau und Tochter sicherstellen kann, wurde offenbar vom Landtag in Baden-Württemberg nicht mehr rechtzeitig bewilligt. Am Morgen des 6. Januar 2009 wurde Michael Heise in seiner Wohnung in Speyer verhaftet.

Soweit bekannt, befindet sich der Menschenwürde-Aktivist und Gründer des internationalen Schreibdienstes für die Menschenrechte Per Aspera SD zur Zeit in der Justizvollzugsanstalt Frankenthal.

Menschen die Gruß- und Anteilnahme-Botschaften an den Künstler, Autor Menschenwürde-Aktivisten schicken wollen können an folgende Adresse schreiben:

Michael Heise
c/o
Justizvollzugsanstalt Frankenthal
Ludwigshafener Straße 20
67227 Frankenthal/Pfalz

Telefon: 06233/364-0
Telefax: 06233/364-100

E-Mail: Poststelle.JVAFT@Vollzug.jm.rlp.de

Ob der beliebte und prominente Künstler, Autor und Menschenrechte-Aktivist über die Anschrift auch mittels email und Fax in der Justizvollzugs-Anstalt erreicht werden kann, ist zur Stunde noch nicht bekannt. In der Regel empfiehlt es sich Briefe mit einigen Briefmarken an die inhaftierten Menschen in den Justizvollzugs-Anstalten zu schicken.

Nähere Einzelheiten über die Möglichkeiten Pakete, Brief, Fernsehgespräche oder auch Geldspenden direkt nach Frankenthal an den Künstler, Autor und Menschenwürde-Aktivisten zu schicken, sind direkt auf der Internet-Seite der Justivollzugsanstalt Frankenthal, http://www.justiz.rlp.de/justiz/nav/704/broker?uMen=7047a0ab-9880-11d4-a735-0050045687ab&uTem=fff70331-6c7f-90f5-bdf3-a1bb63b81ce4
zu finden.

Bei den Gefangenen sind auch oft Pakete mit Kaffee, Tabakwaren, Briefpapier, Schreibmaschinen-Bänder, Schreibstift und sonstige praktische Hilfen für den Alltag willkommen.

Im Grundgesetz für Deutschland wird im Artikel 6 garantiert, dass Ehe und Familie unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung stehen. Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvorderst ihnen obliegende Pflege. Über diese Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. So ist die Regelung zum Schutz der Familie und von Kinder im Grundgesetz verankert und garantiert.

Für den Familienvater völlig überraschend fertigte die Staatsanwaltschaft Karlsruhe am 11. Dezember 2008 wenige Tage vor den Feiertagen eine Ladung zum Strafantritt für den 5. Januar 2009 in die Justizvollzugs-Anstalt Frankenthal in Rheinland-Pfalz aus.

Michael Heise war entsetzt und erklärte.: „Das kann und darf nicht so sein. Um dieser Ladung Folge zu leisten, müsste ich einem Betreuungsbeschluss des Familiengerichtes in Bezug auf meine der Staatsanwaltschaft bekannte gutacherlicher geistige Behinderung meiner Ehefrau zuwider handeln. Meine behinderte Frau und Tochter wäre der völligen Hilfelosigkeit sich alleine überlassen.“

Der zuständigen Staatsanwaltschaft ist auch die Lernbehinderung der 12jährigen Tochter bekannt. Die Behörden, wie beispielsweise das Jugendamt, die Diakonie und der Kinderschutzbund können jedoch nur tätig werden, wenn ein fester Termin des Strafantritts vorliegt und eine Implementierungs-Zeitspanne der Hilfsmaßnahme zum Schutz von Ehefrau und Kind von mindestens drei Monaten zur Verfügung steht.

Die Zustellung der Ladung erfolgte am 18. Dezember 2008 und alle zuständigen Behörden hatten vom 19. Dezember bis 5. Januar 2009 geschlossen. Damit hätte der couragierte und engagierte Mann seine Familie unbetreut und unversorgt sich selbst überlassen müssen.

In seiner Petition gibt Michael Heise zu bedenken: „Eine solche unsensible Behandlung der komplexen Familien-Situation verstößt meines Erachtens eindeutig gegen Artikel 6 der Verfassung.“.

In der Bittschrift setzt sich der Familienvater für einen Familien-freundlichen und schonenden Strafvollzug ein und bittet auf die Staatsanwaltschaft dahingehend einzuwirken, dass eine neue Ladung in die JVA Kieslau in Baden-Württemberg ergeht. Er wurde in Karlsruhe verurteilt und nach dem Vollstreckungsplan gehöre er in diese baden-württembergische Vollzugs-Anstalt.

Zudem bittet er um eine Familien-verträgliche Einrichtungsfrist von drei Monaten. Der Gesetzgeber sieht nach Paragraph 456 der Strafprozessordnung (STPO) dem Härtefall für die – unschuldige – Familie eine Frist zur Einrichtung der notwendigen Verhältnisse zum Schutz der Familie vor.

Als Alternative zur schädlichen Trennung der besonders Schutz-bedürftigen Ehefrau und lernbehinderten Tochter empfiehlt und bittet der Menschenrechts-Aktivist zu prüfen, ob die zu verbüßende Rest-Zeit der Haft-Strafe durch einen offenen Vollzug oder mittels eines Hausarrests mit elektronischer Überwachung ermöglicht werden kann.

3mnewswire.org

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