Wednesday, January 7, 2009

Petition im Landtag - Michael Heise: „Ist Familien-freundlicher und intelligenter Strafvollzug möglich?

Petition im Landtag:

Michael Heise: „Ist Familien-freundlicher und intelligenter Strafvollzug möglich?“


Von Andreas Klamm

Karlsruhe / Speyer am Rhein/6. Januar 2009/3mnewswire.org/-- Der 67jährige Künstler, Autor, Maler und Menschenrechte-Aktivist Michael Heise, zugleich auch Gründer des internationalen Schreibdienstes Per Aspera SD für die Menschenrechte setzt sich in einer Petition vom 5. Januar 2009 an den Landtag von Baden-Württemberg für einen Familien-freundlichen und intelligenten Strafvollzug ein. Das teilte Michael Heise in einer Pressemitteilung mit. Bereits am Sonntag, 4. Januar 2009 reichte der Mann zudem eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungs-Gericht in Karlsruhe wegen der möglichen Verletzung des Artikel 6 des Grundgesetzes ein.

Im Grundgesetz für Deutschland wird im Artikel 6 garantiert, dass Ehe und Familie unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung stehen. Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvorderst ihnen obliegende Pflege. Über diese Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. So ist die Regelung zum Schutz der Familie und von Kinder im Grundgesetz verankert und garantiert.

Gegen den Künstler und Autor ist wegen Betruges eine Gesamt-Freiheits-Strafe unter einer Einbeziehung einer zuvor bestehenden rechtskräftigen Vorurteilung von zwei Jahren (in einer anderen Sache) eine Gesamts-Freiheits-Strafe von insgesamt drei Jahren ergangen. Er versuchte eine Firma aufzubauen, die seiner geistig behinderten Frau und dem gemeinschaftlichen Kind die Zukunft sichern sollte. Hierzu hatte er Gelder aufgenommen (insgesamt 100.000 Euro). Durch die Intervention eines führenden Pharma-Konzerns wurden Waren beschlagnahmt. Bis gerichtlich geklärt war, dass die Beschlagnahme zu Unrecht erfolgte, das nahm eine Zeit von sechs Monaten in Anspruch, war der Vertrieb zusammengebrochen und der Exklusivvertrag mit dem Herstellerwerk gekündigt. Das investierte Geld der Investoren ging verloren. Das Gericht ermittelte und konnte bestätigen, dass der Geschäftsmann keinen Cent für sich selbst verwendet hat.

Das Urteil gegen die Firmen-Gründer und Menschenrechtsaktivisten ist rechtskräftig. Von der gegen ihn verhängten Bestrafung verbüßte der Mann bereits 14 Monate. Eine beantragte Aussetzung des Strafrestes mittels einer weiteren Petition wurde vom Landtag mit abschlägiger Stellungnahme an das Plenum verwiesen.

Für den Familienvater völlig überraschend fertige die Staatsanwaltschaft Karlsruhe am 11. Dezember 2008 wenige Tage vor den Feiertagen eine Ladung zum Strafantritt für den 5. Januar 2009 in die Justizvollzugs-Anstalt Frankenthal in Rheinland-Pfalz aus.

Michael Heise ist entsetzt.: „Das kann und darf nicht so sein. Um dieser Ladung Folge zu leisten, müsste ich einem Betreuungsbeschluss des Familiengerichtes in Bezug auf meine der Staatsanwaltschaft bekannte mittels Gutachten festgestellte geistige Behinderung meiner Ehefrau zuwider handeln. Meine behinderte Frau und Tochter wäre der völligen Hilfelosigkeit sich alleine überlassen.“

Der zuständigen Staatsanwaltschaft ist auch die Lernbehinderung der 12jährigen Tochter bekannt. Die Behörden, wie beispielsweise das Jugendamt, die Diakonie und der Kinderschutzbund können jedoch nur tätig werden, wenn ein fester Termin des Strafantritts vorliegt und eine Implementierungs-Zeitspanne der Hilfsmaßnahme zum Schutz von Ehefrau und Kind von mindestens drei Monaten zur Verfügung steht.

Die Zustellung der Ladung erfolgte am 18. Dezember 2008 und alle zuständigen Behörden hatten vom 19. Dezember bis 5. Januar 2009 geschlossen. Damit hätte der couragierte und engagierte Mann seine Familie unbetreut und unversorgt sich selbst überlassen müssen.

In seiner Petition gibt Michael Heise zu bedenken: „Eine solche unsensible Behandlung der komplexen Familien-Situation verstößt meines Erachtens eindeutig gegen Artikel 6 der Verfassung.“.

In der Bittschrift setzt sich der Familienvater für einen Familien-freundlichen, intelligenten und schonenden Strafvollzug ein und bittet auf die Staatsanwaltschaft dahingehend einzuwirken, dass eine neue Ladung in die JVA Kieslau in Baden-Württemberg ergeht. Er wurde in Karlsruhe verurteilt und nach dem Vollstreckungsplan gehöre er in diese baden-württembergische Vollzugs-Anstalt.

Zudem bittet er um eine Familien-verträgliche Einrichtungsfrist von drei Monaten. Der Gesetzgeber sieht nach Paragraph 456 der Strafprozessordnung (STPO) dem Härtefall für die – unschuldige – Familie eine Frist zur Einrichtung der notwendigen Verhältnisse zum Schutz der Familie vor.

Als Alternative zur schädlichen Trennung der besonders Schutz-bedürftigen Ehefrau und lernbehinderten Tochter empfiehlt und bittet der Menschenrechts-Aktivist zu prüfen, ob die zu verbüßende Rest-Zeit der Haft-Strafe durch einen offenen Vollzug oder mittels eines Hausarrests mit elektronischer Überwachung ermöglicht werden kann.

Ein Hausarrest mittels elektronischer Überwachung ist Dank des technischen Fortschritts heute Kosten-sparend und mit einfachen Mitteln möglich. Von dem fürsorglichen Familienvater, Autor und Künstler, der sich als Firmengründer versuchte, um die Familie abzusichern, gehen keine Gefahren aus.

Ein Hausarrest mittels elektronischer Überwachung wäre unter den besonderen Umständen eine die Familie schützende Maßnahme und im Sinne der Interessen der Solidargemeinschaft der Steuer- und Sozialversicherungs-Zahler auch eine Kosten-sparende befriedigende Ersatzlösung bei der Bestrafung eines Täters, der dessen Rehabilitation und Integration in eine geordnetes Leben ermöglichen sollte und damit nicht die Zerstörung intakter Familien-Verhältnisse.

Ob die politischen Entscheidungsträger im Landtag von Baden-Württemberg ihre Möglichkeiten und Chancen erkennen, in einem Pilot-Projekt im neuen Jahr mit einem geeigneten Teilnehmer den intelligenten und Kosten-sparenden Strafvollzug in Deutschland zu testen und zu etablieren, bleibt abzuwarten.

Referenzen:

Artikel 6, Grundgesetz
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvorderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.
3mnewswire.org
Liberty and Peace NOW ! Human Rights Reporters
www.humanrightsreporters.wordpress.com

No comments:

Post a Comment