Thursday, February 14, 2013

BREAKING NEWS: Global campaign Vday and BREAK THE CHAIN has been launched

BREAKING NEWS: Global campaign Vday and BREAK THE CHAIN has been launched It is time to stike back: No more oppression and violence against women and childrend – We stike back for a better world filled with love, justice and peace – Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters is joining international and global operation to end violence against women and children – 7 children in MADAGASCAR in DANGER, 3 children NEED URGEND MEDICAL AND SOCIAL ATTENTION AND HELP in MADAGASCAR Link: https://www.youtube.com/watch?feature=player_embedded&v=fL5N8rSy4CU Link: http://youtu.be/fL5N8rSy4CU By Andreas Klamm – Sabaot London / Berlin / Paris. February, 14, 2013. Today the global campaign against violence, oppression and abuse has been launched by onebillionrising.org and Vday to engage against oppression, violence and abuse and for love, peace and a better world. "Break the Chain" aims to raise awareness around the world about V-Day's fastest escalating global campaign to date, ONE BILLION RISING. The ONE BILLION RISING campaign began as a call to action based on the staggering statistic that 1 in 3 women on the planet will be beaten or raped during her lifetime. With the world population at 7 billion, this adds up to more than ONE BILLION WOMEN AND GIRLS. On 14 February 2013, V-Day's 15th anniversary, activists, writers, thinkers, celebrities and women and men across the world will come together to express their outrage, strike, dance, and RISE in defiance of the injustices women suffer, demanding an end at last to violence against women. Find out more at www.onebillionrising.org Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters has joined the international and global operation to end violence against women in this world. We are asking in CASE OF EMERGENCY FOR URGENT MEDICAL SUPPORT, RELIEF, AID AND SUPPORT FOR 7 children in NEED and in DANGER in MADAGASCAR OF THE MICHAEL KRIEGER FAMILY. 7 children are in DANGER and 3 children will NEED URGENT MEDICAL ATTENTION AND NEED ALL OF OUR SUPPORT TO SAVE THEIR LIFES. Find out more http://madagascarfamilycare.wordpress.com Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters for human rights and diginity, love, peace and justice. Find out more at www.libertyandpeacenow.org V-Day Until Violence Stops, https://www.youtube.com/user/vdayorg?feature=watch One Billing Rising, http://onebillionrising.org One_Billion_Rising_20131 Libety-And-Peace-Now-19 Grundeinkommen-jetzt-1 Regionalhilfe-de3 Familien-Kinder-Baby-Schutz-1 [youtube http://www.youtube.com/watch?v=YuzhecUtmuo&w=560&h=315] Link: https://www.youtube.com/watch?v=YuzhecUtmuo

Friday, January 9, 2009

Von der Würde des Menschen: Die Antastbare

Von der Würde des Menschen:

Die Antastbare

Von Michael Heise, Autor, Künstler und
Gründer des Schreibdienstes für die Menschenrechte Per Aspera

Soviel wird gesagt zur WÜRDE DES MENSCHEN. Unser Grundgesetz preist sie in Artikel Nr.1 und erhebt sie als „unantastbar“ zur großen Überschrift über unserer Verfassung.

Aber, die ketzerische Frage sei erlaubt, weiß überhaupt noch jemand, was das eigentlich ist, diese Würde des Menschen?

Schlimmer noch: Ist sie nicht längst zu einer Worthülse verkommen, über die niemand mehr nachdenkt ?

Wo ist die Würde der Menschen, die im Schutze der Nacht in ihren palästinensischen Dörfern von Israelischen Mördern wahllos umgebracht werden ?

Wo ist die Würde der israelischen Kinder, die von einem palästinensischen Mörder und Fanatiker im Schulbus in die Luft gesprengt werden ?

Wo ist die Würde der Afghanen, die erst von den Russen, dann von saudischen Millionären,dann von Pakistan und schließlich von den USA um Leben und Existenz betrogen wurden ?

Wo ist die Würde der Bundeswehrsoldaten, die dort in Afghanistan einen nicht existierenden Grundgesetz-Auftrag erfüllen und Deutschland in Asien verteidigen und womöglich dafür auch noch sinnlos sterben ?

Wo ist die Würde der serbischen Frauen und Kinder im NATO-Bombenhagel ?

Wo ist die Würde kroatischer, bosnischer, albanischer Frauen und Kinder in Vergewaltigung Elend und Tod ? Wo ist die Würde von Kriegsmoralisten, die Bomben auf serbische Kinder für „würdig und recht“ halten, auf irakische aber nicht ?
Wo ist die Würde von Militärseelsorgern, die mit Gebeten und Segen die nächste Mannschaft auf den Flugzeugträgern fit machen, bevor sie auf Deck starten, um tausende
umzubringen ?

Heißt der Segen dann: „Dann mordet mal schön, mit Gottes Segen, Amen ?“

Wo ist die Würde eines Regierungsbeamten, der einen Menschen in ein Land abschiebt, in dem dessen Chancen zu leben gleich null sind ? Und wer fragt nach der Würde des Abgeschobenen ?
Wo ist die Würde eines Richters, der einen Ausländer verurteilt, dessen einziges Verbrechen es ist, nicht sterben zu wollen ? Seine Familie ernähren zu wollen ? Zu l e b e n ??

Und diese Verurteilung in deutsch herbeizuführen, dass der Mann weder lesen noch verstehen kann ? Wo ist die Würde eines Gefängnisdirektors, der vollstrecken muss, obwohl er weiß, dass die Unterbringung und das Urteil gegen Menschenrechte verstößt, nur weil es befohlen wurde ?

…………. aus meinen Gedanken schrecke ich hoch, ich sitze im Gottesdienst einer Kirche.

Passend zu meinen Gedanken murmelt die Gemeinde gerade teilnahmslos: „….und in Wahrheit ist es würdig und recht….“

Halt, halt möchte ich rufen, das ist doch das Thema: W a s ist würdig und recht ? Ist es würdig und recht, Menschen für Fehlverhalten einzusperren, ohne dann zumindest die Chance auf Veränderung für die Zukunft anzubieten?

Ist es für einen Palästinenser „würdig und recht“, die Mörder seiner Frau und Kinder in die Luft zu sprengen und in Ermangelung der wirklichen Täter, gegen eine ganze Gruppe von Menschen vorzugehen ?

Ist es für einen Israeli würdig und recht, Menschen ohne Waffen mit Panzern, Bomben und Raketen anzugreifen, weil ein Fanatiker ihre Eltern oder Geschwister getötet hat und in Ermangelung des wirklichen Täters gegen eine ganze Gruppe von Menschen vorzugehen ?

Ist es würdig und recht, wenn satte, wohlgenährte Abgeordnete einstimmig beschließen, dass für Arme die Zeiten noch ärmer und für Reiche die Zeiten noch reicher werden müssen ?

Ist es würdig und recht, wenn ein alter Mann in Rom auf dem Abendmahlstisch Christi eine rote Linie zieht und sagt: „Die Liebe Christi ist nur auf unserer Seite?“

Ist es würdig und recht, Völker mit faulen Kreditrückzahlungen zu knechten und deren Lebensgrundlagen zu zerstören, sich an ihren Rohstoffen zu bereichern und ihre Umwelt zu zerstören, um sich dann über wachsenden Terrorismus zu beklagen ?

IN WAHRHEIT IST ES WÜRDIG UND RECHT


– wenn Gefangene in aller Welt ihre Rechte in ihrer Landessprache erläutert bekommen und niemals wegen Verletzungen von Freizügigkeit angeklagt werden.

Denn: uns allen gehört diese Erde nicht.

– Den Respekt vor dem Anderssein des Anderen zu zelebrieren, um Unterschiede als gut und glückhaft bereichernd zu empfinden

– die Abschaffung von Waffen und Militär

– die Beseitigung von Grenzen und Ausgrenzung

– Unrecht mit Liebe zu begegnen

– WÜRDIG IST:

Wenn die evangelische Landesbischöfin Margot Käßmann (Hannover) sagt:

„Ein Flüchtling ist nicht ein Asylbewerber, der auf Kosten anderer Menschen leben will, sondern ein BOTSCHAFTER WELTWEITEN UNRECHTES.“

Wir sollten uns reich fühlen, solchen Botschaftern begegnen zu dürfen. Geehrt fühlen, dass sie in unserer Mitte bleiben wollen, denn nur bei Freunden sucht man Schutz und Schelter.

- Wie unendlich viel wir doch wissen -
- Wie unendlich wenig wir doch tun -

Revidierte Version 2009
Nachdruck mit freundlicher Genehmigung durch den Autor für das Medien-Projekt Liberty and Peace NOW! „Die Menschenrechts-Reporter – Human Rights Reporter erteilt.


Information von Andreas Klamm, Journalist zum Autor Michael Heise.

Michael Heise, 67, ist Journalist, Autor und Maler zahlreicher Bücher und Werke. Er lebt zur Zeit in Speyer am Rhein und lebte für viele Jahre in den Vereinigten Staaten von Amerika. Sein Brief-Freund war der Apartheits-Kämpfer und spätere Staatspräsident von Südafrika Nelson Mandela bereits in den 70er Jahren. Die Werke von Michael Heise sind unter anderem im Museum for Modern Art in New York City, Vereinigte Staaten von Amerika ausgestellt. Er hat 12 Kinder.

Michael Heise ist zudem Gründer der Menschenrechts-Organisation und des internationalen Schreibdienstes für die Menschenrechte Per Aspera in Speyer am Rhein. Die Menschenrechts-Organisation hat sehr vielen Straf-Gefangenen Menschen und Menschen in schwerster Not nicht nur in Deutschland geholfen und ist zudem in Nord-Amerika, Pakistan, Iran und in Indien tätig. Im Oktober 2008 feierte die Menschenrechts-Organisation Per Aspera das 40jährige Bestehen. Für das Jahr 2009 ist eine Aktion „100.000 Weiße Rosen für die Menschenrechte“ in Zusammenarbeit mit weiteren bekannten Menschenrechts-Organisationen geplant. Michael Heise studierte in Gießen Jura und an der amerikanischen Stanford University in den Vereinigten Staaten von Amerika, American Literature. Michael Heise engagiert sich aktiv für den Schutz von Frauen auch im Iran, einem Land in dem Frauen und junge Mädchen auch heute noch gesteinigt werden. Weitere und ausführliche Informatioen sind auf der Web-Site der Menschenrechts-Organisation Per Apsera zu finden: http://peraspera-international.de/ Zur Zeit installiert der Autor und Künstler in Deutschland ein Kunstprojekt das sich auch Menschen und deren Rechte widmet: „Gesichtslandschaften – Lebenslandschaften“ wird das Projekt genannt.

Menschenrechte gelten für alle Menschen

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte - Resolution 217 A (III) vom 10.12.1948 New York, Vereinigte Staaten von Amerika, United Nations

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte - Resolution 217 A (III) vom 10.12.1948
New York, Vereinigte Staaten von Amerika, Vereinte Nationen, United Nations

Im Jahr 2008 wurde der 60. Jahrestag der Proklamation der UNIVERSELL GÜLTIGEN ALLGEMEINEN ERKLÄRUNG DER MENSCHENRECHTE DER UNITED NATIONS gefeiert.

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte bietet allen Menschen weltweit die Grundlage und Chance elementarste Menschen-Rechte wahrzunehmen, sofern die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der United Nations (Vereinte Nationen) angewendet wird oder Beachtung findet.

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte bietet die Chance die Nichtanerkennung und Verachtung der Menschenrechte und Akte der Barbarei zu verhindern, damit der Mensch nicht gezwungen wird, als letztes Mittel zum Aufstand gegen Tyrannei und Unterdrückung zu greifen.

Voraussetzung ist jedoch dass die Menschen-Rechte aller Menschen, die Würde aller Menschen und die Freiheit geschützt wird.

Bei Umfragen in Deutschland und auch in anderen Ländern, musste ich während der dazu geführten Interviews feststellen, dass die Inhalte der Allgemeinen Menschenrechte rund 60 Jahre nach deren Proklamation in New York City in den United States of America (Vereinigte Staaten von Amerika) immer noch vielen Menschen unbekannt sind.

Für einen sozialen Friedens-Dienst veröffentlich die Redaktion von Regionalhilfe.de / Liberty and Peace NOW ! Human Rights Reporter - Medienprojekt Die Menschenrechts-Reporter noch einmal die gesamte Version in deutscher Sprache der Allgemeinen Erklärung der Menschen-Rechte.

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte wurde universell deklariert und proklamiert. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ist auch in Deutschland gültig. Doch was steht in dieser Erklärung. Vielen Menschen in Deutschland ist dies rund 60 Jahre nach dem Waffenstillstand vom 8. Mai 1945 und der Kapitulationserklärung der Deutschen Wehrmacht offenbar noch nicht bekannt.

In vielen Ländern gibt es zudem Verfassungen und in Deutschland ein Grungesetz die die Freiheits- Bürger- und Grundrechte von Menschen sichern.

Daher hier die wichtigsten 30 Artikel in einer Übersicht:

Präambel
Da die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte aller Mitglieder der Gemeinschaft der Menschen die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt bildet,
da die Nichtanerkennung und Verachtung der Menschenrechte zu Akten der Barbarei geführt haben, die das Gewissen der Menschheit mit Empörung erfüllen, und da verkündet worden ist, daß einer Welt, in der die Menschen Rede- und Glaubensfreiheit und Freiheit von Furcht und Not genießen, das höchste Streben des Menschen gilt,
da es notwendig ist, die Menschenrechte durch die Herrschaft des Rechtes zu schützen, damit der Mensch nicht gezwungen wird, als letztes Mittel zum Aufstand gegen Tyrannei und Unterdrückung zu greifen,

da es notwendig ist, die Entwicklung freundschaftlicher Beziehungen zwischen den Nationen zu fördern,

da die Völker der Vereinten Nationen in der Charta ihren Glauben an die grundlegenden Menschenrechte, an die Würde und den Wert der menschlichen Person und an die Gleichberechtigung von Mann und Frau erneut bekräftigt und beschlossen haben, den sozialen Forschritt und bessere Lebensbedingungen in größerer Freiheit zu fördern,

da die Mitgliedstaaten sich verpflichtet haben, in Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen auf die allgemeine Achtung und Einhaltung der Menschenrechte und Grundfreiheiten hinzuwirken,

da ein gemeinsames Verständnis dieser Rechte und Freiheiten von größter Wichtigkeit für die volle Erfüllung dieser Verpflichtung ist,

verkündet die Generalversammlung

diese Allgemeine Erklärung der Menschenrechte als das von allen Völkern und Nationen zu erreichende gemeinsame Ideal, damit jeder einzelne und alle Organe der Gesellschaft sich diese Erklärung stets gegenwärtig halten und sich bemühen, durch Unterricht und Erziehung die Achtung vor diesen Rechten und Freiheiten zu fördern und durch fortschreitende nationale und internationale Maßnahmen ihre allgemeine und tatsächliche Anerkennung und Einhaltung durch die Bevölkerung der Mitgliedstaaten selbst wie auch durch die Bevölkerung der ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Gebiete zu gewährleisten.

Artikel 1

Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen.

Artikel 2
Jeder hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.

Des weiteren darf kein Unterschied gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebiets, dem eine Person angehört, gleichgültig ob dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souveränität eingeschränkt ist.

Artikel 3

Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.

Artikel 4

Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden; Sklaverei und Sklavenhandel sind in allen ihren Formen verboten.

Artikel 5

Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.

Artikel 6
Jeder hat das Recht, überall als rechtsfähig anerkannt zu werden.

Artikel 7
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstößt, und gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung.

Artikel 8
Jeder hat Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei den zuständigen innerstaatlichen Gerichten gegen Handlungen, durch die seine ihm nach der Verfassung oder nach dem Gesetz zustehenen Grundrechte verletzt werden.

Artikel 9

Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden.

Artikel 10

Jeder hat bei der Feststellung seiner Rechte und Pflichten sowie bei einer gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Beschuldigung in voller Gleichheit Anspruch auf ein gerechtes und öffentliches Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht.

Artikel 11
Jeder, der wegen einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, hat das Recht, als unschuldig zu gelten, solange seine Schuld nicht in einem öffentlichen Verfahren, in dem er alle für seine Verteidigung notwendigen Garantien gehabt hat, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.

Niemand darf wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt werden, die zur Zeit ihrer Begehung nach innerstaatlichem oder internationalem Recht nicht strafbar war. Ebenso darf keine schwerere Strafe als die zum Zeitpunkt der Begehung der strafbaren Handlung angedrohte Strafe verhängt werden.

Artikel 12
Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden. Jeder hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen.

Artikel 13
Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen.

Jeder hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren.

Artikel 14
Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen.

Dieses Recht kann nicht in Anspruch genommen werden im Falle einer Strafverfolgung, die tatsächlich auf Grund von Verbrechen nichtpolitischer Art oder auf Grund von Handlungen erfolgt, die gegen die Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen verstoßen.

Artikel 15

Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit.
Niemandem darf seine Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen noch das Recht versagt werden, seine Staatsanghörigkeit zu wechseln.

Artikel 16
Heiratsfähige Frauen und Männer haben ohne Beschränkung auf Grund der Rasse, der Staatsangehörigkeit oder der Religion das Recht zu heiraten und eine Familie zu gründen. Sie haben bei der Eheschließung, während der Ehe und bei deren Auflösung gleiche Rechte.

Eine Ehe darf nur bei freier und uneingeschränkter Willenseinigung der künftigen Ehegatten geschlossen werden.
Die Familie ist die natürliche Grundeinheit der Gesellschaft und hat Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat.

Artikel 17
Jeder hat das Recht, sowohl allein als auch in Gemeinschaft mit anderen Eigentum innezuhaben.

Niemand darf willkürlich seines Eigentums beraubt werden.

Artikel 18
Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.

Artikel 19
Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

Artikel 20
Alle Menschen haben das Recht, sich friedlich zu versammeln und zu Vereinigungen zusammenzuschließen.

Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören.

Artikel 21
Jeder hat das Recht, an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten seines Landes unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter mitzuwirken.

Jeder hat das Recht auf gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern in seinem Lande.

Der Wille des Volkes bildet die Grundlage für die Autorität der öffentlichen Gewalt; dieser Wille muß durch regelmäßige, unverfälschte, allgemeine und gleiche Wahlen mit geheimer Stimmabgabe oder in einem gleichwertigen freien Wahlverfahren zum Ausdruck kommen.

Artikel 22
Jeder hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit und Anspruch darauf, durch innerstaatliche Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit sowie unter Berücksichtigung der Organisation und der Mittel jedes Staates in den Genuß der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen, die für seine Würde und die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlich sind.

Artikel 23

Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit.

Jeder, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit.

Jeder, der arbeitet, hat das Recht auf gerechte und befriedigende Entlohnung, die ihm und seiner Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert, gegebenenfalls ergänzt durch andere soziale Schutzmaßnahmen.

Jeder hat das Recht, zum Schutz seiner Interessen Gewerkschaften zu bilden und solchen beizutreten.

Artikel 24
Jeder hat das Recht auf Erholung und Freizeit und insbesondere auf eine vernünftige Begrenzung der Arbeitszeit und regelmäßigen bezahlten Urlaub.

Artikel 25

Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen gewährleistet sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.

Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz.

Artikel 26
Jeder hat das Recht auf Bildung. Die Bildung ist unentgeltlich, zum mindesten der Grundschulunterricht und die grundlegende Bildung. Der Grundschulunterricht ist obligatorisch. Fach- und Berufsschulunterricht müssen allgemein verfügbar gemacht werden, und der Hochschulunterricht muß allen gleichermaßen entsprechend ihren Fähigkeiten offenstehen.

Die Bildung muß auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und auf die Stärkung der Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten gerichtet sein. Sie muß zu Verständnis, Toleranz und Freundschaft zwischen allen Nationen und allen rassischen oder religiösen Gruppen beitragen und der Tätigkeit der Vereinten Nationen für die Wahrung des Friedens förderlich sein.

Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll.

Artikel 27
Jeder hat das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen, sich an den Künsten zu erfreuen und am wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Errungenschaften teilzuhaben.

Jeder hat das Recht auf Schutz der geistigen und materiellen Interessen, die ihm als Urheber von Werken der Wissenschaft, Literatur oder Kunst erwachsen.

Artikel 28
Jeder hat Anspruch auf eine soziale und internationale Ordnung, in der die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten voll verwirklicht werden können.

Artikel 29

Jeder hat Pflichten gegenüber der Gemeinschaft, in der allein die freie und volle Entfaltung seiner Persönlichkeit möglich ist.

Jeder ist bei der Ausübung seiner Rechte und Freiheiten nur den Beschränkungen unterworfen, die das Gesetz ausschließlich zu dem Zweck vorsieht, die Anerkennung und Achtung der Rechte und Freiheiten anderer zu sichern und den gerechten Anforderungen der Moral, der öffentlichen Ordnung und des allgemeinen Wohles in einer demokratischen Gesellschaft zu genügen.

Diese Rechte und Freiheiten dürfen in keinem Fall im Widerspruch zu den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen ausgeübt werden.


Artikel 30

Keine Bestimmung dieser Erklärung darf dahin ausgelegt werden, daß sie für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person irgendein Recht begründet, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu begehen, welche die Beseitigung der in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten zum Ziel hat.

Quelle: www.unhchr.ch/udhr/lang/ger.htm , www.un.org ,
www.un.org/Overview/rights.html

Dr. Fank-Walter Steinmeier zum Thema "Schwerste Menschenrechts-Verletzungen" und das notwendige Engagement für die Demokratie

Dr. Fank-Walter Steinmeier zum Thema "Schwerste Menschenrechts-Verletzungen" und das notwendige Engagement für die Demokratie

Von Andreas Klamm

New York City / Berlin. 9. Januar 2009. In den Jahren 1933 bis 1945 wurden auch eine Vielzahl wahrer und engagierter Sozial-Demokraten und engagierte Menschen durch das Nazi-Terror-Regime in Deutschland hingerichtet.

Die Berichterstattung über heikle Themen ist ein sehr sensibler Bereich und es wird selten über schwere Grundrechte-Verletzungen und Menschenrechte-Verletzungen in Deutschland berichtet. In ihrer Bericht-Erstattung konzentrieren viele deutsche Mainstream-Medien vielmehr ihren Blick darauf, was andere in fernen Ländern falsch machen. Eine wahre und gut funktionierende Demokratie sollte es auch möglich machen und garantieren, die Geschehen in Deutschland selbstkritisch zu betrachten und zu reflektieren für eine lebenswerte und gute Zukunft.


Offiziell laut dem Grundgesetz und der Verfassung ist Deutschland eine Demokratie. Natürlich wissen auch arme und gewöhnliche Bürger wo die Macht ist, heißt es doch im Volksmund: "Wo das Geld ist, ist die Macht."

Das Grundgesetz und die Verfassung in Deutschland garantiert jedoch ausdrücklich, dass nicht nur reiche Menschen und Millionäre in Deutschland Rechte, Grundrechte und Menschenrechte wahrnehmen dürfen.

Artikel 1, Grundgesetz

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Artikel 3, Grundgesetz

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Artikel 4, Grundgesetz


(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.

Den meisten Menschen ist die Macht aufgrund der finanziellen Resourcen von Medien-Mogulen bekannt. Doch nicht nur für deutsche Medien-Mogule oder Millionäre gilt die Meinungs- Presse- und Informations-Freiheit, sondern auch beispielsweise für Französisch-tunesisch-deutsche Journalisten und Autoren, auch dann wenn diese behindert sein sollten oder keine Millionäre sind.

Die Garantie der Einhaltung elementarster Grundrechte und Menschenrechte ist sich ein Staat, der nach rechtsstaatlichen Ordnungen und freiheitlich-demokratischen Grundprinzipien funktionieren will, schuldig und ist verpflichtet dass Menschenrechte und Grundrechte gewahrt bleiben.

Dazu zählt auch als ein wichtiger Bestandteil des Grundgesetzes die Meinungs- Presse- und Informations-Freiheit:

Artikel 5, Grundgesetz


(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Was nach nur rund 12 Jahren einer Terror-Diktatur folgte, ist den Menschen der Nachkriegs-Jahre, die nach der Kapitulation am 8. Mai 1945 geboren wurden, noch bestens bekannt. Um den Zweiten Welt-Krieg zu stoppen, mussten die Vereinigten Staaten von Amerika (U.S.A.), Groß Britannien und Russland Tonnen und Millionen von Bombem auf Deutschland abwerfen. 1945 lagen weite Teile von Deutschland in Trümmern, Schutt und Asche. Ein Blick in die Geschichts-Bücher genügt. Wer mehr Fotos aus der Nachkriegs-Zeit sehen will, kann auch beim Stadtarchiv in der Stadt nachfragen und nachsehen. Es lohnt sich mit überlebenden Zeitzeugen zu sprechen. Die Menschen haben viel zu erzählen. Sie mussten schwerste Krisen und Hungersnöte bewältigen bereits als Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, um zu überleben.

In einem Radio-Interview das ich kürzlich mit dem Gründer der Right Livelihood Foundation und dem ehemaligen Mitglied des Europäischen Parlaments, Jakob von Uexkuell führen konnte, meinte der Stiftungs-Gründer des alternativen Nobel-Preises:
"Die Menschen sollten sich mehr in der Politik engagieren und die Demokratie verteidigen. Man muss bereit sein sich im politischen Leben auch zu engagieren. Nicht etwa als Berufspolitiker und auch nicht für das ganze Leben, doch durchaus lokal, regional und national, vielmehr als bisher. Ein Beitritt zu Organisationen und Vereinen genügt nicht. Man muss sich auch politisch und gesellschaftlich persönlich engagieren, wenn man dafür sorgen will, dass der Krieg gegen die Demokratie nicht etwa von den Feinden der Demokratie gewonnen wird."

Lügen in der Politik, wie etwa in der Bankenkrise, in der seit Jahren Menschen immer wieder erzählt wurde, es sei kein Geld da, als plötzlich dann Milliarden von Euro und U.S Dollar „auftauchen“ um die Banken zu retten, sollten nicht zu einer Politik-Skepsis führen, sondern vielmehr dazu , dass sich mehr engagierte Menschen politisch, regional oder national einsetzen. Demokratie müsse immer wieder neu erkämpft werden.


Jakob von Uexkuell´s Vater musste aus politischen Gründen aus Deutschland flüchten. Die Worte des Gründer des alternativen Nobel-Preises sind deutlich.

Wer sich nicht für die Demokratie engagiert, sollte sich nicht wundern überraschend das Opfer einer Diktatur zu werden. In den Jahren 1933 bis 1945 wurden weder arme, noch reiche, weder gewöhnliche oder bürgerliche noch adelige Menschen verschont. Noch nicht einmal Offiziere, die zuvor Deutschland treu dienten wurden durch die Diktatur verschont.

In London berichteten mir Augenzeugen, Zeitzeugen und Angehörige ehemaliger Politiker der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) über die Folter und Ermordung von wahren und engagierten SPD-Politikern, die den Mut hatten sich während der Jahre 1933 bis 1945 für eine Demokratie zu engagieren in Recherche-Gesprächen und Interviews.

Doch es ist nicht notwendig soweit zurück in die Geschichte zu "reisen" und zu recherchieren.

Im Jahr 2007 fand während einer Rede auch der Bundesaußen-Minister Dr. Frank-Walter Steinmeier deutliche und wichtige Worte in einer Rede zu Grundrechten und Menschenrechten, die nachdenklich stimmen können.

Zum Thema schwerste Menschenrechtsverletzungen sagte Steinmeier:

"Menschenrechte sind allgemeingültig, unteilbar und bedingen einander. Es kann keinen Vorrang zwischen bürgerlichen und poltitischen Freiheitsrechten und einerseits wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten andererseits geben. Achtung und Schutz von Menschenrechten sind nur in einem Umfeld möglich, in dem Sicherheit organisiert und gewährleistet ist.

In einem lebendigen und relevanten Menschenrechtsrat dürfe die Stimme derer nicht fehlen, die sich für die Menschenrechte einsetzen und oft für die Opfer von Menschenrechts-Verletzungen sprechen. Ohne die Arbeit von Menschenrechtsverteidigern, seien es Individuen ebenso wie Nichtregierungsorganisationen, die sich häufig unter großen Risiken für die tatsächliche Gewährung der Menschenrechte einsetzen, sei ein effektiver Menschenrechtsschutz nicht möglich.

Es kann nicht angehen, dass schwerste Menschenrechtsverletzungen nicht - oder nicht mit der gebotenen Deutlichkeit - angesprochen werden können, weil regionale oder weltanschaulich bedingte Solidarität die Bereitschaft zu vorurteilsloser Wahrnehmung von kritischen Situationen überstrahlt. Die einzige Solidarität, die es in diesem Gremium geben sollte, ist die Solidarität mit der Sache der Menschenrechte selbst ! In Fällen extremer Menschenrechtsverletzungen sind wir es den Menschen und der Weltgemeinschaft schuldig, nicht zu schweigen und nicht wegzusehen.
"

Es lohnt sich für die Demokratie zu engagieren. Der Weg ist nicht immer einfach. Man sollte etwas Mut mitbringen und bereit sein schwere und viel Arbeit zu leisten.

Wer sich das nicht wagt, läuft in die Gefahr die Folgen und kaum tragbare Last einer Diktatur tragen und aushalten zu müssen.

Das Grundgesetz und die Verfassung für Deutschland sind kostbare Geschenke. Die Arbeit als Grundgesetz- und Verfassung-Schützer lohnt. Nein es ist nicht notwendig, um als Grungesetz- und Verfassungs-Schützer sich beim Bundesamt für den Verfassungschutz in Köln zu bewerben.

Wie Jakob von Uexkuell schon sagte: "Ein regionale, nationales Engagement für die Demokratie" genügt. Dazu ist noch nicht einmal die Mitgliedschaft in einer Partei oder Organisation erforderlich.

Der Umgang mit anderen Menschen in der Praxis bietet Gelegenheit ein Beispiel im Sinne der Demokratie zu geben. Auch wenn man mit der Rede und Meinungsäußerung eines anderen Menschen nicht einverstanden ist, dann sollte man die Menschen sprechen lassen, so lange diese nicht etwa aktive zu Gewalt- und Straf-Taten aufrufen.

In einer Demokratie ist es wichtig, die Bereitschaft mit zubringen, mit dem anderen Glauben und mit anderen und freien Meinungen anderer Menschen leben zu wollen und auch die Arbeit von Journalisten und freien Journalisten und die Presse-Freiheit zu garantieren.

Wohin die Arbeit der Propaganda-Ministerien und gleichgeschalter Medien in den Jahren 1933 bis 1945 wissen wir heute aus den geschichtlichen Überlieferungen: In Tod und Zerstörung.

Um zu verstehen ist es wichtig FRAGEN und immer wieder FRAGEN zu stellen. Es ist wichtig im Gespräch zu bleiben, zu kommunizieren und die Konversation aufrecht zu erhalten auch die freie Rede und Meinung.

Hinweise zum Autor:

Andreas Klamm ist Französisch-tunesicher-deutscher Welt-Bürger von Geburt an. Sein Großvater Haedi Sabaot ist Französich-Tunesischer Staatsbürger und war 1945 als Französicher Offizier der Französischen Armee in Kaiserslautern in der Besatzungszone Deutschland stationiert.

Im Oktober 2007 stellte der Journalist und Autor beim U.S. Department for Justice in Washington, D. C. einen ANTRAG auf WECHSEL von der deutschen Staatsbürgerschaft in die amerikanische Staatsbürgerschaft. Der Journalist und Autor hat mehrfach öffentlich mitgeteilt, dass er Deutschland verlassen möchte. Seine Großmutter Martha Kolacz verliess im Jahr 1950 aus politischen Gründen, Verfolgung von Menschen, die noch durch die Nazi-Ideologie geprägt waren, für immer Deutschland und wechselte die deutsche Staatsbürgerschaft in die AUSTRALISCHE STAATSBÜRGERSCHAFT. Sie lebte in der Stadt Melbourne im State of Victoria, Australia.

Der WECHSEL der Staatsbürgerschaft ist ein Menschenrecht nach der Allgmeinen Erklärung der Menschenrechte durch die United Nations (UN) - Vereinte Nationen, ARTIKEL 15:

1. Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit.

2. Niemandem darf seine Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen noch das Recht versagt werden, seine Staatsangehörigkeit zu wechseln.


Der Journalist und Autor konnte aus rein wirtschaftlichen und finanziellen Gründen Deutschland noch nicht verlassen. Er befindet sich ausdrücklich GEGEN seinen Willen in Deutschland. Er erklärte öffentlich in Presse, Radio und Fernsehen, dass er zu Deutschland kaum noch Bindungen habe. Der Journalist und Autor arbeitet für ein Unternehmen (Grace MedCare Ltd., Medien-Dienstleistungen und Pflege-Dienstleistungen) in London und ist zudem freiberuflich in Groß Britannien und in Deutschland tätig. Andreas Klamm ist Gründer verschiedener internationaler Medienprojekte. Im Jahr 1986 gründete er IBS Independent Broadcasting Service Liberty, Radio IBS Liberty, IBS Television in der englischen Stadt Leeds und der deutschen Stadt Speyer am Rhein. IBS Independent Broadcasting Service Liberty, Radio IBS Liberty und IBS Television Liberty fördern NACHWEISBAR die internationale Völkerverständigung seit 1986.

Er bezieht NACHWEISBAR vom deutschen Staat weder finanzielle noch materielle Leistungen und LEHNT diese aus POLITSCHEN und GLAUBENS- und GEWISSENS-GRÜNDEN ab.

Seit dem Jahr 2006 befindet sich normalerweise sein Lebensmittel-Punkt in der Ersatz-Wahlheimat "London, Groß Britannien", den er nur als eine Zwischen-Station betrachtet. Vor kurzem erklärte er: "Mit Deutschland gibt es für mich persönlich keine Grundlagen mehr zu irgendwelchen Verhandlungen. Mein Wunsch ist definitiv: Wechsel der Staatsbürgerschaft und Verlassen von Deutschland. Daran wird sich nichts ändern. Meine Großmutter ist mir ein gutes Vorbild. Sie war nicht reich. Sie hat Gnade und Glück gefunden, die Allgemeinen Menschenrechte in Anspruch nehmen zu können. Dafür bitte ich als Französich-tunesisch-deutscher Weltbürger um Verständnis. Auf eine deutsche Staatsbürgerschaft kann ich gerne verzichten. Ich habe für 22 Jahren aus hauptberuflicher Tätigkeit NACHWEISBAR Steuern und Sozialversicherungs-Zahlungen an Deutschland geleistet.

Für 15 Monate war ich als wehrpflichtiger Soldat im Stabsdienst und als Rechnungsführer in der Luftwaffe, Gefangener bei der deutschen Bundeswehr und habe dennoch gedient. Nach der Ableistung des Grundwehr-Dienstes stellte ich 1989 aus GLAUBENS- und GEWISSENSGRÜNDEN einen Antrag auf KRIEGS-DIENST-VERWEIGERUNG. Sollte es zum Konflikt-Fall zwischen Deutschland und Frankreich kommen kann ich mir aus GLAUBENS- und GEWISSENGRÜNDEN NICHT vorstellen für Deutschland zu kämpfen. Krieg lehne ich ab und ich bin für eine Demokratie, Meinungs- Presse- und Informations-Freiheit. Meine jüdischen und christlichen Brüder und Schwester bitte ich dafür zu beten, dass ich bald Deutschland verlassen kann und in die Vereinigten Staaten von Amerika (U.S.A.) reisen kann. Aus finanziellen Gründen habe, ich obgleich chronische schwere Erkrankungen (Hepaitis C, Asthma bronchiale und Unfall-Folgen vorliegen) aus finanziellen Gründen keinen Zugang zur ärztlicher, zahnärztlicher und medizinischer Versorgung. Daher BITTE ich um Gebet dass der Heilige GOTT Israels und der HERR Jesus Christus WEGE möglich machen, Deutschland zu verlassen und künftig in den U.S.A. leben und arbeiten zu können. Die Situation ist ernst, gefährlich und Lebens-bedrohend. Beobachter einer Flüchtlings-Hilfe-Organisation aus Kanada äußerten den Verdacht auf eine mögliche Folter."

Article 15


Everyone has the right to a nationality.
No one shall be arbitrarily deprived of his nationality nor denied the right to change his nationality.
www.un.org

DOKUMENTATION 2007: Haben wir ein Zweiklassenrecht? Zur Rechtsprechung in Deutschland und den Fall Michael Heise von Per Aspera

Dokumentation 2007 ::

Haben wir ein Zweiklassenrecht? Zur Rechtsprechung in Deutschland und den Fall Michael Heise von Per Aspera

Von Peter Christian Nowak, Journalist

Berlin / Karlsruhe. (15. November 2007). Wie Rechtsprechung in Deutschland - und nicht nur in Deutschland - funktionieren kann, sei nochmals an folgenden Fall erinnert. Der Leser möge für sich selbst die Frage beantworten, ob Recht auch immer zu Recht gesprochen wird und ob es nicht Konstellationen gibt, in denen die Rechtsprechung sich Zweifel gefallen lassen muß. Zweifel an der Rechtskultur in Deutschland - Haben wir ein Zweiklassenrecht?


Der Vodafone-Skandal


Die herrschende Wirtschaftselite und die Justiz demonstrieren offen ihre Verachtung gegenüber der Gesellschaft. Wen wundert da der Zorn der Mehrheitsgesellschaft, die sich in der Sehnsucht nach Recht und Gerechtigkeit verzehrt?

Gegen die Zahlung von 3,2 Millionen Euro, was gerade zwei Monatsgehältern des angeklagten Deutschen-Bank-Chefs Josef Ackermann entspricht, konnte dieser als freier und unbescholtener Bürger den Gerichtssaal verlassen. Der Mitangeklagte ehemalige Mannesmann-Chef Klaus Esser kommt mit 1,5 Millionen Euro davon, der Ex-Aufsichtsratsvorsitzende Joachim Funk mit einer Million, und der Ex-IG-Metall-Chef Klaus Zwickel wird eine Geldauflage von 60.000 Euro verschmerzen müssen.

Das Düsseldorfer Landgericht hatte im Vorfeld mit den Rechtsanwälten der Angeklagten einen Deal ausgehandelt, der gegen eine Zahlung von insgesamt 5,8 Millionen Euro den Freispruch der sechs Angeklagten bewirkte. Man muss nur die Summe der Millionenprämien und Abfindungen in Höhe von 60 Millionen Euro, die sich die Angeklagten Anfang 2000 im Aufsichtsrat von Mannesmann bewilligt hatten, mit der jetzt verordneten Geldauflage vergleichen, um einen Eindruck davon zu bekommen, für welchen Spottpreis sich Mitglieder der Wirtschafts- und Finanzelite vor Gericht freikaufen können. Konfrontiert mit dem Vorwurf des "Freikaufens" verwies der Vorsitzende Richter Stefan Drees auf die Strafprozessordnung und machte dabei einige, sehr aufschlussreiche Bemerkungen:

Jedes Jahr würden vor deutschen Gerichten Tausende Verfahren gegen Auflagen eingestellt, sagte Drees und fügte hinzu: "Es bedarf keiner näheren Darlegung, dass die in diesen Fällen Angeklagten ganz überwiegend nicht über besonders hohe Einkünfte oder Vermögen verfügen." Daraus leitete eine Begründung ab, die zynischer nicht sein könnte:

Aufgrund des Gleichheitsgebots im Grundgesetz müsse diese Chance aber auch "begüterten Angeklagten" zur Verfügung stehen. Ferner gab Drees zugunsten der Angeklagten zu bedenken, diese seien durch den Prozess "und das überragende öffentliche Interesse" über eine lange Zeit hinweg "einer überdurchschnittlichen Belastung ausgesetzt gewesen". Der Ausgang des Verfahrens sei genau so offen gewesen, wie die Frage, ob die Angeklagten überhaupt Untreue begangen oder vorsätzlich gehandelt hätten. Zur Höhe der Geldauflage sagte Drees: "Es mag angesichts der heute erzielten Spitzenverdienste unverständlich sein, sie ist aber geltendes Recht." Das Landgericht Düsseldorf stützte sich bei seinem Urteil auf den Paragraphen 153a der Strafprozessordnung, in dem es unter anderem heißt, Geldauflagen sollten dazu geeignet sein, "das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen", und sie dürften der "Schwere der Schuld" nicht entgegenstehen.

Ackermanns Verteidiger, Eberhard Kempf, einer der teuersten Wirtschaftsanwälte und bezeichnenderweise ehemaliger Maoist, begründete seinen Antrag zur Einstellung des Verfahrens mit der dreisten Behauptung: "Das öffentliche Interesse an der Aufklärung des Geschehens ist weitgehend befriedigt".

In Wirklichkeit ist die Einstellung des Mannesmann-Prozesses in der breiten Öffentlichkeit auf keinerlei Verständnis gestoßen. Die Tageszeitungen und Onlineforen waren voll von empörten Leserbriefen. Vielfach wurde das bekannte Sprichwort zitiert: "Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen". Meist waren die Kommentare jedoch weitaus schärfer und nahmen direkten Bezug auf die tiefe soziale Spaltung in Deutschland. Ein Leserbrief in der Berliner Zeitung gab z.B. folgenden, durchaus einleuchtenden Ratschlag: "Es ist sehr erfreulich zu lesen, dass Herr Ackermann und die anderen Beschuldigten gegen eine Geldzahlung frei sind. Das bedeutet ja auch, dass künftig ein Mensch mit normalem Einkommen oder gar ein Hartz-IV-Empfänger gegen Zahlung von einem Cent jederzeit von unseren Gerichten frei zu sprechen ist. Ich empfehle allen, die vor Gericht stehen, einen entsprechenden Antrag zu stellen, unter Hinweis auf die in Düsseldorf getroffene Entscheidung.

Gleiches Recht und damit gleiche finanzielle Belastung für alle! Gerecht und verständlich wäre im Fall Ackermann eine Zahlung aus seiner eigenen Tasche in Höhe von 140 Millionen Euro gewesen." Die ziemlich plötzliche Wende und Einstellung des Prozesses ist Umständen geschuldet, die bisher wenig in Medien behandelt wurden. Zum einen ging es um das Ansehen der Deutschen Bank und ihres Chefs im Besonderen. Für beide stand einiges auf dem Spiel. Bei einer rechtskräftigen Verurteilung hätte Ackermann abtreten müssen, dies hätte einige gewichtige Folgen für die Deutsche Bank gehabt. Ulrich Hocker, der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapiere (DSW), begrüßte die Entscheidung mit den Worten: "Es musste ein Ende gefunden werden, das Schaden von der Deutschen Bank abwendet - dies ist jetzt geschehen" (Tagesspiegel). Damit bleibe Ackermanns Position unangefochten.

Viele Insider sind gar der Auffassung, der durchgestandene Prozess habe Ackermanns Position in der Bank sogar noch weiter gestärkt. Wie zu erwarten war, wurde der "Freispruch zweiter Klasse" von der Finanzelite einhellig begrüßt.

Fest steht auch, dass der Kuhhandel sorgfältig hinter den Kulissen eingefädelt wurde. Staatsanwälte und Angeklagte hatten wochenlang im Geheimen über die Höhe der Ablasszahlungen gefeilscht. Alle Beteiligten wollten weitere Untersuchungen und mögliche Anklagen verhindern. Ackermann, Esser, Zwickel und Co, weil sie durchaus mit Haftstrafen hätten rechnen müssen.

Die Staatsanwaltschaft und das Gericht, weil sie den gesamten Sachverhalt samt Zeugenaussagen usw. neu hätten aufrollen müssen und dafür, wie sie behaupteten, Jahre gebraucht hätten. Nunmehr dauerte der zweite Mannesmann-Prozess zur Überraschung aller nicht Eingeweihten ganze sechs Tage. Der Vorsitzende Richter hatte ursprünglich immerhin 26 Verhandlungstage vorgesehen. Welche Bedeutung hatte nun dieser Prozess? Sicherlich muss man ihn als eine Farce betrachten. Aber er war mehr als das, er hat dem Publikum in anschaulicher Weise das Ausmaß der sozialen und rechtlichen Ungleichheit in diesem Land vor Augen geführt.

Die angeblich neutrale bürgerliche Gerichtsbarkeit hat sich selbst als das vorgeführt, was sie immer war - als eine Klassenjustiz. Bereits bei den vorgezogenen Neuwahlen 2005, als die Schröder-Regierung den Bettel hinwarf und damit dem Drängen der Wirtschaft folgte, eine noch rechtere Regierung zu installieren, hatten sich das Bundesverfassungsgericht und der Bundespräsident für diese undemokratische Lösung ausgesprochen.

Nach über drei Jahren geht nun ein Prozess zu Ende, der oftmals als spektakulärster Wirtschaftsstrafprozess der Nachkriegszeit bezeichnet wurde. In der juristischen Auseinandersetzung ging es um die Bewertung von Zahlungen an Manager in Millionenhöhe. Während der Übernahmeschlacht um Mannesmann durch den britischen Mobilfunkkonzern Vodafone im Jahr 2000 waren durch umstrittene Entscheidungen des Aufsichtsratspräsidiums der Mannesmann AG Bonuszahlungen von knapp 60 Millionen Euro an den damaligen Vorstandsvorsitzenden Klaus Esser, der allein gut 30 Millionen kassierte, den Aufsichtsratsvorsitzenden Joachim Funk (4,6 Millionen Euro) und 18 weitere ehemalige Vorstandsmitglieder und deren Angehörige beschlossen worden.

Auch der damalige IG-Metall-Vorsitzende Klaus Zwickel sowie der Betriebsratsvorsitzende Jürgen Ladberg hatten diesem Aufsichtsratpräsidium angehört und das Ganze abgenickt. Das Landgericht Düsseldorf musste Ende Oktober den Mannesmann-Prozess wieder aufnehmen, nachdem es 2004 alle Angeklagten freigesprochen hatte. 2005 hatte der Bundesgerichtshof diese skandalösen Freisprüche aufgehoben und eine Neuauflage des Prozesses angeordnet. Die Begründung der Karlsruher Bundesrichter war unmissverständlich: Die Freisprüche seien fehlerhaft, die Beweiswürdigung voller Lücken. Im Gegensatz zum Landgericht sahen die BGH-Richter bei den Angeklagten Ackermann, Esser und Zwickel "den Tatbestand der Untreue verwirklicht". Aufsichtsräte seien "nicht Gutsherren, sondern Gutsverwalter", hieß es in der Begründung. Nachdem der Prozess nun endgültig eingestellt worden ist, stellte die Süddeutsche Zeitung die verblüffte Frage:

"Was ist denn nun erlaubt und was nicht in den höchsten Gremien der Wirtschaft? Was ist den jetzt mit der konkreten Umsetzung der Aussage des Dritten Strafsenats in Karlsruhe, es sei ‚schlechterdings nicht vorstellbar’, dass sich die in führenden Positionen der deutschen Wirtschaft tätigen Angeklagten ‚für berechtigt gehalten haben könnten, in Millionenhöhe willkürlich über das ihnen anvertraute Gesellschaftsvermögen verfügen zu dürfen’?" Das Düsseldorfer Gericht und seine Angeklagten haben diese Frage eindeutig in ihrem Sinne entschieden.

Dagegen nimmt sich "der Fall Michael Heise"geradezu als ein Bagatellfall aus. Warum aber bei Herrn Heise die Haftgründe ausreichen und bei Herrn Ackermann und Herrn Esser und Co. beispielsweise nicht, ist mir vorläufig noch ein Rätsel. Da hat die Justiz noch eine Bringschuld zu erfüllen. Oder doch eine Zweiklassenjustiz?

Weitere Informationen zu diesem Thema und weiteren Themen:

Peter Christian Nowak, Redaktion: !Tacheles - Im Namen des Volkes?!

www.gfa-ludwigshafen.de

DOKUMENTATION 2007

Adler-Perspektiven: Von schwarzen und den weißen Katzen

Adler-Perspektiven: Von schwarzen und den weißen Katzen

Liebe Leser und Leserinnen!


Diese nicht vollständige Dokumentation erhebt KEINEN Anspruch auf Vollständigkeit. Es sind wenizige und wenige Eindrücke und auch Eindrücke aus der Perspektive von Beobachtern, Journalisten und zum Teil auch des Autors, Künstlers und Malers Michael Heise selbst. Ein kleiner winziger Bruchteil eines kleinen Teils von Wahrheit und von dessen was Menschen als einen Teil von Wahrheit wahrnehmen oder auch nicht.

Da weder Journalisten, Autoren noch sonstige Menschen in der Regel die Adler-Perspektive wahrnehmen, also den GESAMTEN ÜBERBLICK über alle Zusammenhänge und Geschehen, betrachten Sie bitte die Dokumentation als das was diese ist. Eine kleine unvollständige Dokumentation, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt und zum Teil über das kuriose und in Bereichen von Grundrechten und universell allgemein gültigen Menschenrechten sicher auch wichtige Wirken von Michael Heise berichtet.

Wie jeder Mensch, hat Michael Heise negative und guten Eigenschaften. Die Menschen zumindest, die nicht sich selbst und andere Menschen betrügen, müssen sich eingestehen: Jeder Mensch ohne Ausnahme hat negative und gute Eigenschaften. Oft schreibe ich davon, dass jeder Mensch zwei Katzen hat, eine schwarze Katze und eine weiße Katze (negative und gute Eigenschaften). Wer die der Gnade der Intelligenz und des Verständnisses als Geschenk hat, sollte daran denken, dass es gut ist die positiven Eigenschaften zu fördern und die negativen Eigenschaften unter vernünftiger und angemessener Kontrolle zu halten.

Doch wer würde schon eine der beiden Katzen verhungern lassen, was keinen Sinn macht, wohl wissend dessen, dass beide Katzen, Nahrung, Wasser, Liebe und der Zuwendung bedürfen.

Die Redaktion
Regionalhilfe.de
Andreas Klamm, Journalist und Autor, Redaktionsleitung

9. Januar 2009

Wednesday, January 7, 2009

Familien-freundlicher Haftvollzug - Michael Heise: Definitv keine Grundrechts-Verletzung nach Artikel 6 des Grundgesetzes

Familien-freundlicher Haftvollzug

Michael Heise: Definitv keine Grundrechts-Verletzung nach Artikel 6 des Grundgesetzes

Von Andreas Klamm

Karlsruhe / Speyer am Rhein/3mnewswire.org/7. Januar 2009. Entwarnung im möglichen Verdacht auf die Verletzung des Artikel 6 des Grundgesetzes, der den besonderen Schutz der Familie gewährleistet. Die am 4. Januar 2009 beim Bundesverfassungsgericht durch den Menschenwürde-Aktivisten Michael Heise eingereichte Petition wegen der möglichen Verletzung des Artikel 6 des Grundgesetzes, der den besonderen Schutz der Familie garantiert, dürfte vermutlich keinen Erfolg haben und zudem ziemlich sicher unbegründet sein.

Der für die Durchführung der Ableistung verantwortlichen Staatsanwaltschaft in Karlsruhe können keine Vorwürfe in Bezug auf ein mögliches Fehlverhalten gemacht werden.

Gegen den Künstler und Autor ist wegen Betruges eine Gesamt-Freiheits-Strafe unter einer Einbeziehung einer zuvor bestehenden rechtskräftigen Verurteilung von zwei Jahren (in einer anderen Sache) eine Gesamts-Freiheits-Strafe von insgesamt drei Jahren ergangen. Er versuchte eine Firma aufzubauen, die seiner geistig behinderten Frau und dem gemeinschaftlichen Kind die Zukunft sichern sollte. Hierzu hatte er Gelder aufgenommen (insgesamt 100.000 Euro). Durch die Intervention eines führenden Pharma-Konzerns wurden Waren beschlagnahmt. Bis gerichtlich geklärt war, dass die Beschlagnahme zu Unrecht erfolgte, das nahm eine Zeit von sechs Monaten in Anspruch, war der Vertrieb zusammengebrochen und der Exklusivvertrag mit dem Herstellerwerk gekündigt. Das investierte Geld der Investoren ging verloren. Das Gericht ermittelte und konnte bestätigen, dass der Geschäftsmann keinen Cent für sich selbst verwendet hat.

Das Urteil gegen die Firmen-Gründer und Menschenrechtsaktivisten ist rechtskräftig. Von der gegen ihn verhängten Bestrafung verbüßte der Mann bereits 14 Monate. An der rechtskräftigen Verurteilung gibt es auch keinen Zweifel. Im mehrtägigen Gerichts-Verfahren im vergangenen Jahr 2008 räumte Michael Heise Fehler ein und bedauerte die Umstände über die verlorenen Investitionen und den damit entstandenen Schaden für die Investoren.

Bei dem Versuch des Aufbaus der Firma haben die geschädigten Opfer zum Teil ihre ersparten finanziellen Versorgungen teilweise in nicht unbeträchtlicher Höhe verloren. Auch den Opfern der nicht gelungenen Geschäfts-Vorhaben ist ein nicht unerheblicher finanzieller und materieller Schaden entstanden.

Erst heute wurde bekannt, dass eine Ladung zum Antritt der Ableistung der Rest-Strafe bereits für Anfang September 2008 vorgelegen hat. Aufgrund der schwierigen familiären Situation beantragte Michael Heise bereits im Herbst 2008 einen zeitlichen Aufschub von drei Monaten, der von der zuständigen Staatsanwaltschaft bewilligt wurde. Die Frist-Verlängerung zum Strafantritt reichte zeitlich allerdings offenbar nicht aus, um die sichere Versorgung der behinderten Ehefrau und der 12jährigen lernbehinderten Tochter zu organisieren.

Damit hat die Staatsanwaltschaft Karlsruhe bereits ein großes Entgegenkommen im Sinne eines intelligenten, sozial verträglichen und Familien-freundlichen Haftvollzugs gezeigt.

Eine mögliche Verletzung des Artikel 6 im Grundgesetz für Deutschland wird damit äußerst unwahrscheinlich. Die Verfassungsbeschwerde dürfte in Bezug auf diesen Punkt damit kaum Aussicht auf einen Erfolg haben.

Eine jetzt neu beantragte zweite Verlängerung des Zeitpunktes für den Straf-Antritt mittels einer weiteren Petition, Anfang Januar 2009 wurde vom Landtag in Baden-Württemberg mit abschlägiger Stellungnahme an das Plenum verwiesen.

In der Bittschrift setzte sich der Familienvater für einen Familien-freundlichen schonenden Strafvollzug ein und bittet auf die Staatsanwaltschaft dahingehend einzuwirken, dass eine Ladung in die JVA Kieslau in Baden-Württemberg ergeht. Er wurde in Karlsruhe verurteilt und nach dem Vollstreckungsplan gehöre er in diese baden-württembergische Vollzugs-Anstalt.

Ein solcher Antrag könnte ersten Einschätzungen zufolge Chancen auf eine Bewilligung unter der Berücksichtigung der besonderen Härtefall-Situation von behinderter Ehefrau und Tochter haben.

Eine mögliche Verletzung nach Artikel 6 des Grundgesetzes, wie diese der Autor und Künstler in seiner Verfassungs-Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht am Sonntag, 4. Januar 2009 einreichte, hingegen ist mit ziemlicher Sicherheit ganz und gar auszuschließen, da die zuständige ausführende Staatsanwaltschaft Karlsruhe nach den jetzt vorliegenden Informationen definitiv zum einem Familien-freundlichen Haftvollzug bereits mit der Bewilligung einer dreimonatigen Fristverlängerung zum Antritt der abzuleistenden Rest-Strafe im September 2008 dieses Entgegenkommen zur notwendigen Regelung zum Schutz der Familie, Ehefrau und Kind in einem ohne Zweifel vorliegenden besonderen Härtefall der zu betreuenden behinderten Ehefrau und lernbehinderten Tochter gezeigt hat.

In den drei Monaten ist offenbar aus bislang nicht bekannten Gründen eine komplette Planung und Organisation zur schonenden und sicheren Versorgung der Ehefrau und Tochter nicht gelungen. Doch dieser traurige Umstand kann weder der Staatsanwaltschaft noch dem Staat und damit Deutschland als solches als eine „mögliche Verletzung des Artikel 6 nach dem Grundgesetz der Verfassung für Deutschland.“, gewertet werden, wie dies der Pendant in seiner Verfassungsbeschwerde vom 4. Januar 2009 beim Bundesverfassungsgericht und in einer Petition an den Landtag von Baden-Württemberg zu bedenken gab.

Ehefrau, Tochter und der rechtskräftig verurteilte Menschenrechts-Aktivist können jetzt nur auf eine bewilligende Gnaden-Entscheidung der zuständigen Staatsanwaltschaft in Bezug auf eine gewünschte Verlegung in die JVA Kieslau in Baden-Württemberg hoffen, damit die Organisation und Planung zur sicheren ambulanten Betreuung der behinderten Ehefrau und lernbehinderten Tochter Familien-freundlich fortgeführt und beständig auf Dauer gewährleistet werden kann. Es besteht kein Zweifel daran, dass der Ehemann am Besten seine Frau und lernbehinderte 12jährige Tochter betreuen kann. Es ist ohne Zweifel eine schonender Weg, der Ehefrau und Tochter hilft.

Die Ableistung der Rest-Strafe zu der der Menschenwürde-Aktivist im Jahr 2008 verurteilt wurde, muss der rechtskräftige verurteilte Familien-Vater, Künstler und Buch-Autor bewältigen, ohne dass dabei Ehefrau und Kind zu Schaden kommen.

Es gibt bereits zu viele Menschen die einen materiellen und finanziellen Schaden erlitten haben. Jetzt gilt es Schaden für weitere Menschen, auch für Ehefrau und Tochter, zu verhindern. Mehrere Menschen haben bereits einen Hilfe-Dienst zur Unterstützung von Ehefrau und Tochter in planerischen und organisatorischen zu bewältigenden Aufgaben zugesagt.

Ob die finanziell geschädigten Opfer je eine Wiedergutmachung der zum beträchtlichen erlittenen Schäden erhalten können, ist zur Zeit nicht bekannt. Die Investoren hatten große Hoffnungen in einem geplanten Geschäft, die bislang nicht erfüllt werden konnten.

Referenzen:
Artikel 6, Grundgesetz
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvorderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.

3mnewswire.org
Liberty and Peace NOW ! Human Rights Reporters
www.humanrightsreporters.wordpress.com

Anteilnahme und Besorgnis über die Verhaftung des Menschenwürde-Aktivisten Michael Heise

Anteilnahme und Besorgnis über die Verhaftung des Menschenwürde-Aktivisten Michael Heise

von Andreas Klamm

Karlsruhe / Speyer / Frankenthal/3mnewswire.org/ 7. Januar 2009. Die überraschende Verhaftung des 67jährigen Autors, Künstlers und Menschenwürde-Aktivisten Michael Heise am Dienstag Morgen, 6. Januar 2009, gegen 8 Uhr in Speyer am Rhein, hat in weiten Teilen Deutschlands Besorgnis und Betroffenheit ausgelöst.

Eine besorgte Frau aus der Nähe der Stadt Nürnberg meldete sich bei der Nachrichtenagentur 3mnewswire.org und hat spontan ihre Bereitschaft zur Hilfe für die Familie angeboten.

Noch am Sonntag, 4. Januar 2009 reichte Michael Heise eine Verfassungs-Beschwerde beim Bundesverfassungs-Gericht in Karlsruhe wegen der möglichen Verletzung des Artikel 6 des Grundgesetzes ein.

Eine Petition beim Landtag Baden-Württemberg, die der Menschenwürde-Aktivist dort am 5. Januar 2009 einreichte mit dem Ziel einen zeitlichen Aufschub zur Ableistung der Rest-Strafe zu erreichen, damit er die permanente Versorgung seiner auf Hilfe angewiesenen behinderten Ehefrau und seiner 12jährigen lernbehinderten Tochter auch während der Ableistung einer Rest-Strafe gut planen, organisieren und so schonend wie möglich für Ehefrau und Tochter sicherstellen kann, wurde offenbar vom Landtag in Baden-Württemberg nicht mehr rechtzeitig bewilligt. Am Morgen des 6. Januar 2009 wurde Michael Heise in seiner Wohnung in Speyer verhaftet.

Soweit bekannt, befindet sich der Menschenwürde-Aktivist und Gründer des internationalen Schreibdienstes für die Menschenrechte Per Aspera SD zur Zeit in der Justizvollzugsanstalt Frankenthal.

Menschen die Gruß- und Anteilnahme-Botschaften an den Künstler, Autor Menschenwürde-Aktivisten schicken wollen können an folgende Adresse schreiben:

Michael Heise
c/o
Justizvollzugsanstalt Frankenthal
Ludwigshafener Straße 20
67227 Frankenthal/Pfalz

Telefon: 06233/364-0
Telefax: 06233/364-100

E-Mail: Poststelle.JVAFT@Vollzug.jm.rlp.de

Ob der beliebte und prominente Künstler, Autor und Menschenrechte-Aktivist über die Anschrift auch mittels email und Fax in der Justizvollzugs-Anstalt erreicht werden kann, ist zur Stunde noch nicht bekannt. In der Regel empfiehlt es sich Briefe mit einigen Briefmarken an die inhaftierten Menschen in den Justizvollzugs-Anstalten zu schicken.

Nähere Einzelheiten über die Möglichkeiten Pakete, Brief, Fernsehgespräche oder auch Geldspenden direkt nach Frankenthal an den Künstler, Autor und Menschenwürde-Aktivisten zu schicken, sind direkt auf der Internet-Seite der Justivollzugsanstalt Frankenthal, http://www.justiz.rlp.de/justiz/nav/704/broker?uMen=7047a0ab-9880-11d4-a735-0050045687ab&uTem=fff70331-6c7f-90f5-bdf3-a1bb63b81ce4
zu finden.

Bei den Gefangenen sind auch oft Pakete mit Kaffee, Tabakwaren, Briefpapier, Schreibmaschinen-Bänder, Schreibstift und sonstige praktische Hilfen für den Alltag willkommen.

Im Grundgesetz für Deutschland wird im Artikel 6 garantiert, dass Ehe und Familie unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung stehen. Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvorderst ihnen obliegende Pflege. Über diese Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. So ist die Regelung zum Schutz der Familie und von Kinder im Grundgesetz verankert und garantiert.

Für den Familienvater völlig überraschend fertigte die Staatsanwaltschaft Karlsruhe am 11. Dezember 2008 wenige Tage vor den Feiertagen eine Ladung zum Strafantritt für den 5. Januar 2009 in die Justizvollzugs-Anstalt Frankenthal in Rheinland-Pfalz aus.

Michael Heise war entsetzt und erklärte.: „Das kann und darf nicht so sein. Um dieser Ladung Folge zu leisten, müsste ich einem Betreuungsbeschluss des Familiengerichtes in Bezug auf meine der Staatsanwaltschaft bekannte gutacherlicher geistige Behinderung meiner Ehefrau zuwider handeln. Meine behinderte Frau und Tochter wäre der völligen Hilfelosigkeit sich alleine überlassen.“

Der zuständigen Staatsanwaltschaft ist auch die Lernbehinderung der 12jährigen Tochter bekannt. Die Behörden, wie beispielsweise das Jugendamt, die Diakonie und der Kinderschutzbund können jedoch nur tätig werden, wenn ein fester Termin des Strafantritts vorliegt und eine Implementierungs-Zeitspanne der Hilfsmaßnahme zum Schutz von Ehefrau und Kind von mindestens drei Monaten zur Verfügung steht.

Die Zustellung der Ladung erfolgte am 18. Dezember 2008 und alle zuständigen Behörden hatten vom 19. Dezember bis 5. Januar 2009 geschlossen. Damit hätte der couragierte und engagierte Mann seine Familie unbetreut und unversorgt sich selbst überlassen müssen.

In seiner Petition gibt Michael Heise zu bedenken: „Eine solche unsensible Behandlung der komplexen Familien-Situation verstößt meines Erachtens eindeutig gegen Artikel 6 der Verfassung.“.

In der Bittschrift setzt sich der Familienvater für einen Familien-freundlichen und schonenden Strafvollzug ein und bittet auf die Staatsanwaltschaft dahingehend einzuwirken, dass eine neue Ladung in die JVA Kieslau in Baden-Württemberg ergeht. Er wurde in Karlsruhe verurteilt und nach dem Vollstreckungsplan gehöre er in diese baden-württembergische Vollzugs-Anstalt.

Zudem bittet er um eine Familien-verträgliche Einrichtungsfrist von drei Monaten. Der Gesetzgeber sieht nach Paragraph 456 der Strafprozessordnung (STPO) dem Härtefall für die – unschuldige – Familie eine Frist zur Einrichtung der notwendigen Verhältnisse zum Schutz der Familie vor.

Als Alternative zur schädlichen Trennung der besonders Schutz-bedürftigen Ehefrau und lernbehinderten Tochter empfiehlt und bittet der Menschenrechts-Aktivist zu prüfen, ob die zu verbüßende Rest-Zeit der Haft-Strafe durch einen offenen Vollzug oder mittels eines Hausarrests mit elektronischer Überwachung ermöglicht werden kann.

3mnewswire.org

Familien-Vater und Menschenrechts-Aktivist verhaftet: Michael Heise: „Ist Familien-freundlicher und intelligenter Strafvollzug möglich?“

Familien-Vater und Menschenrechts-Aktivist verhaftet:

Michael Heise: „Ist Familien-freundlicher und intelligenter Strafvollzug möglich?“


Von Andreas Klamm

Karlsruhe / Speyer am Rhein/6. Januar 2009/3mnewswire.org/-- Der 67jährige Künstler, Autor, Maler und Menschenrechte-Aktivist Michael Heise, zugleich auch Gründer des internationalen Schreibdienstes Per Aspera SD für die Menschenrechte wurde heute früh am 6. Januar 2009, gegen 8 Uhr, von der Polizei verhaftet und befindet sich nach ersten vorliegenden Informationen in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Frankenthal.

In einer Petition vom 5. Januar 2009 an den Landtag von Baden-Württemberg setzte er sich noch für einen Familien-freundlichen und intelligenten Strafvollzug ein. Das teilte Michael Heise in einer Pressemitteilung am 5. Januar 2009 mit. Bereits am Sonntag, 4. Januar 2009 reichte der Mann zudem eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungs-Gericht in Karlsruhe wegen der möglichen Verletzung des Artikel 6 des Grundgesetzes ein. In einem Telefongespräch mit der Nachrichtenagentur 3mnewswire.org teilte die Ehefrau mit: „Ich bin über die Verhaftung meines Mannes schockiert.“

Im Grundgesetz für Deutschland wird im Artikel 6 garantiert, dass Ehe und Familie unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung stehen. Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvorderst ihnen obliegende Pflege. Über diese Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. So ist die Regelung zum Schutz der Familie und von Kinder im Grundgesetz verankert und garantiert.

Gegen den Künstler und Autor ist wegen Betruges eine Gesamt-Freiheits-Strafe unter einer Einbeziehung einer zuvor bestehenden rechtskräftigen Verurteilung von zwei Jahren (in einer anderen Sache) eine Gesamts-Freiheits-Strafe von insgesamt drei Jahren ergangen. Er versuchte eine Firma aufzubauen, die seiner geistig behinderten Frau und dem gemeinschaftlichen Kind die Zukunft sichern sollte. Hierzu hatte er Gelder aufgenommen (insgesamt 100.000 Euro). Durch die Intervention eines führenden Pharma-Konzerns wurden Waren beschlagnahmt. Bis gerichtlich geklärt war, dass die Beschlagnahme zu Unrecht erfolgte, das nahm eine Zeit von sechs Monaten in Anspruch, war der Vertrieb zusammengebrochen und der Exklusivvertrag mit dem Herstellerwerk gekündigt. Das investierte Geld der Investoren ging verloren. Das Gericht ermittelte und konnte bestätigen, dass der Geschäftsmann keinen Cent für sich selbst verwendet hat.

Das Urteil gegen die Firmen-Gründer und Menschenrechtsaktivisten ist rechtskräftig. Von der gegen ihn verhängten Bestrafung verbüßte der Mann bereits 14 Monate. Eine beantragte Aussetzung des Strafrestes mittels einer weiteren Petition wurde vom Landtag mit abschlägiger Stellungnahme an das Plenum verwiesen.

Für den Familenvater völlig überraschend fertige die Staatsanwaltschaft Karlsruhe am 11. Dezember 2008 wenige Tage vor den Feiertagen eine Ladung zum Strafantritt für den 5. Januar 2009 in die Justizvollzugs-Anstalt Frankenthal in Rheinland-Pfalz aus.

Michael Heise ist entsetzt.: „Das kann und darf nicht so sein. Um dieser Ladung Folge zu leisten, müsste ich einem Betreuungsbeschluss des Familiengerichtes in Bezug auf meine der Staatsanwaltschaft bekannte gutacherlicher geistige Behinderung meiner Ehefrau zuwider handeln. Meine behinderte Frau und Tochter wäre der völligen Hilfelosigkeit sich alleine überlassen.“

Der zuständigen Staatsanwaltschaft ist auch die Lernbehinderung der 12jährigen Tochter bekannt. Die Behörden, wie beispielsweise das Jugendamt, die Diakonie und der Kinderschutzbund können jedoch nur tätig werden, wenn ein fester Termin des Strafantritts vorliegt und eine Implementierungs-Zeitspanne der Hilfsmaßnahme zum Schutz von Ehefrau und Kind von mindestens drei Monaten zur Verfügung steht.

Die Zustellung der Ladung erfolgte am 18. Dezember 2008 und alle zuständigen Behörden hatten vom 19. Dezember bis 5. Januar 2009 geschlossen. Damit hätte der couragierte und engagierte Mann seine Familie unbetreut und unversorgt sich selbst überlassen müssen.

In seiner Petition gibt Michael Heise zu bedenken: „Eine solche unsensible Behandlung der komplexen Familien-Situation verstößt meines Erachtens eindeutig gegen Artikel 6 der Verfassung.“.

In der Bittschrift setzt sich der Familienvater für einen Familien-freundlichen, intelligenten und schonenden Strafvollzug ein und bittet auf die Staatsanwaltschaft dahingehend einzuwirken, dass eine neue Ladung in die JVA Kieslau in Baden-Württemberg ergeht. Er wurde in Karlsruhe verurteilt und nach dem Vollstreckungsplan gehöre er in diese baden-württembergische Vollzugs-Anstalt.

Zudem bittet er um eine Familien-verträgliche Einrichtungsfrist von drei Monaten. Der Gesetzgeber sieht nach Paragraph 456 der Strafprozessordnung (STPO) dem Härtefall für die – unschuldige – Familie eine Frist zur Einrichtung der notwendigen Verhältnisse zum Schutz der Familie vor.

Als Alternative zur schädlichen Trennung der besonders Schutz-bedürftigen Ehefrau und lernbehinderten Tochter empfiehlt und bittet der Menschenrechts-Aktivist zu prüfen, ob die zu verbüßende Rest-Zeit der Haft-Strafe durch einen offenen Vollzug oder mittels eines Hausarrests mit elektronischer Überwachung ermöglicht werden kann.

Ein Hausarrest mittels elektronischer Überwachung ist Dank des technischen Fortschritts heute Kosten-sparend und mit einfachen Mitteln möglich. Von dem fürsorglichen Familienvater, Autor und Künstler, der sich als Firmengründer versuchte, um die Familie abzusichern, gehen keine Gefahren aus.

Ein Hausarrest mittels elektronischer Überwachung wäre unter den besonderen Umständen eine die Familie schützende Maßnahme und im Sinne der Interessen der Solidargemeinschaft der Steuer- und Sozialversicherungs-Zahler auch eine Kosten-sparende befriedigende Ersatzlösung bei der Bestrafung eines Täters, der dessen Rehabilitation und Integration in eine geordnetes Leben ermöglichen sollte und damit nicht die Zerstörung intakter Familien-Verhältnisse.

Ob die politischen Entscheidungsträger im Landtag von Baden-Württemberg ihre Möglichkeiten und Chancen erkennen, in einem Pilot-Projekt im neuen Jahr mit einem geeigneten Teilnehmer den intelligenten und Kosten-sparenden Strafvollzug in Deutschland zu testen und zu etablieren, bleibt abzuwarten.

Referenzen:
Artikel 6, Grundgesetz
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvorderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.
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Liberty and Peace NOW ! Human Rights Reporters
www.humanrightsreporters.wordpress.com

Petition im Landtag - Michael Heise: „Ist Familien-freundlicher und intelligenter Strafvollzug möglich?

Petition im Landtag:

Michael Heise: „Ist Familien-freundlicher und intelligenter Strafvollzug möglich?“


Von Andreas Klamm

Karlsruhe / Speyer am Rhein/6. Januar 2009/3mnewswire.org/-- Der 67jährige Künstler, Autor, Maler und Menschenrechte-Aktivist Michael Heise, zugleich auch Gründer des internationalen Schreibdienstes Per Aspera SD für die Menschenrechte setzt sich in einer Petition vom 5. Januar 2009 an den Landtag von Baden-Württemberg für einen Familien-freundlichen und intelligenten Strafvollzug ein. Das teilte Michael Heise in einer Pressemitteilung mit. Bereits am Sonntag, 4. Januar 2009 reichte der Mann zudem eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungs-Gericht in Karlsruhe wegen der möglichen Verletzung des Artikel 6 des Grundgesetzes ein.

Im Grundgesetz für Deutschland wird im Artikel 6 garantiert, dass Ehe und Familie unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung stehen. Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvorderst ihnen obliegende Pflege. Über diese Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. So ist die Regelung zum Schutz der Familie und von Kinder im Grundgesetz verankert und garantiert.

Gegen den Künstler und Autor ist wegen Betruges eine Gesamt-Freiheits-Strafe unter einer Einbeziehung einer zuvor bestehenden rechtskräftigen Vorurteilung von zwei Jahren (in einer anderen Sache) eine Gesamts-Freiheits-Strafe von insgesamt drei Jahren ergangen. Er versuchte eine Firma aufzubauen, die seiner geistig behinderten Frau und dem gemeinschaftlichen Kind die Zukunft sichern sollte. Hierzu hatte er Gelder aufgenommen (insgesamt 100.000 Euro). Durch die Intervention eines führenden Pharma-Konzerns wurden Waren beschlagnahmt. Bis gerichtlich geklärt war, dass die Beschlagnahme zu Unrecht erfolgte, das nahm eine Zeit von sechs Monaten in Anspruch, war der Vertrieb zusammengebrochen und der Exklusivvertrag mit dem Herstellerwerk gekündigt. Das investierte Geld der Investoren ging verloren. Das Gericht ermittelte und konnte bestätigen, dass der Geschäftsmann keinen Cent für sich selbst verwendet hat.

Das Urteil gegen die Firmen-Gründer und Menschenrechtsaktivisten ist rechtskräftig. Von der gegen ihn verhängten Bestrafung verbüßte der Mann bereits 14 Monate. Eine beantragte Aussetzung des Strafrestes mittels einer weiteren Petition wurde vom Landtag mit abschlägiger Stellungnahme an das Plenum verwiesen.

Für den Familienvater völlig überraschend fertige die Staatsanwaltschaft Karlsruhe am 11. Dezember 2008 wenige Tage vor den Feiertagen eine Ladung zum Strafantritt für den 5. Januar 2009 in die Justizvollzugs-Anstalt Frankenthal in Rheinland-Pfalz aus.

Michael Heise ist entsetzt.: „Das kann und darf nicht so sein. Um dieser Ladung Folge zu leisten, müsste ich einem Betreuungsbeschluss des Familiengerichtes in Bezug auf meine der Staatsanwaltschaft bekannte mittels Gutachten festgestellte geistige Behinderung meiner Ehefrau zuwider handeln. Meine behinderte Frau und Tochter wäre der völligen Hilfelosigkeit sich alleine überlassen.“

Der zuständigen Staatsanwaltschaft ist auch die Lernbehinderung der 12jährigen Tochter bekannt. Die Behörden, wie beispielsweise das Jugendamt, die Diakonie und der Kinderschutzbund können jedoch nur tätig werden, wenn ein fester Termin des Strafantritts vorliegt und eine Implementierungs-Zeitspanne der Hilfsmaßnahme zum Schutz von Ehefrau und Kind von mindestens drei Monaten zur Verfügung steht.

Die Zustellung der Ladung erfolgte am 18. Dezember 2008 und alle zuständigen Behörden hatten vom 19. Dezember bis 5. Januar 2009 geschlossen. Damit hätte der couragierte und engagierte Mann seine Familie unbetreut und unversorgt sich selbst überlassen müssen.

In seiner Petition gibt Michael Heise zu bedenken: „Eine solche unsensible Behandlung der komplexen Familien-Situation verstößt meines Erachtens eindeutig gegen Artikel 6 der Verfassung.“.

In der Bittschrift setzt sich der Familienvater für einen Familien-freundlichen, intelligenten und schonenden Strafvollzug ein und bittet auf die Staatsanwaltschaft dahingehend einzuwirken, dass eine neue Ladung in die JVA Kieslau in Baden-Württemberg ergeht. Er wurde in Karlsruhe verurteilt und nach dem Vollstreckungsplan gehöre er in diese baden-württembergische Vollzugs-Anstalt.

Zudem bittet er um eine Familien-verträgliche Einrichtungsfrist von drei Monaten. Der Gesetzgeber sieht nach Paragraph 456 der Strafprozessordnung (STPO) dem Härtefall für die – unschuldige – Familie eine Frist zur Einrichtung der notwendigen Verhältnisse zum Schutz der Familie vor.

Als Alternative zur schädlichen Trennung der besonders Schutz-bedürftigen Ehefrau und lernbehinderten Tochter empfiehlt und bittet der Menschenrechts-Aktivist zu prüfen, ob die zu verbüßende Rest-Zeit der Haft-Strafe durch einen offenen Vollzug oder mittels eines Hausarrests mit elektronischer Überwachung ermöglicht werden kann.

Ein Hausarrest mittels elektronischer Überwachung ist Dank des technischen Fortschritts heute Kosten-sparend und mit einfachen Mitteln möglich. Von dem fürsorglichen Familienvater, Autor und Künstler, der sich als Firmengründer versuchte, um die Familie abzusichern, gehen keine Gefahren aus.

Ein Hausarrest mittels elektronischer Überwachung wäre unter den besonderen Umständen eine die Familie schützende Maßnahme und im Sinne der Interessen der Solidargemeinschaft der Steuer- und Sozialversicherungs-Zahler auch eine Kosten-sparende befriedigende Ersatzlösung bei der Bestrafung eines Täters, der dessen Rehabilitation und Integration in eine geordnetes Leben ermöglichen sollte und damit nicht die Zerstörung intakter Familien-Verhältnisse.

Ob die politischen Entscheidungsträger im Landtag von Baden-Württemberg ihre Möglichkeiten und Chancen erkennen, in einem Pilot-Projekt im neuen Jahr mit einem geeigneten Teilnehmer den intelligenten und Kosten-sparenden Strafvollzug in Deutschland zu testen und zu etablieren, bleibt abzuwarten.

Referenzen:

Artikel 6, Grundgesetz
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvorderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.
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Förderer der Kunst gesucht: „Gesichtslandschaften - Lebenslandschaften - Der Aufbruch in eine bessere Welt“

Förderer der Kunst gesucht: „Gesichtslandschaften - Lebenslandschaft - Der Aufbruch in eine bessere Welt“

Verein Hand-in-Hand plant neue Kunstinstallation -
Junge und alte Menschen begegnen sich in einem Kunstprojekt

von Andreas Klamm

Nürnberg/Speyer am Rhein. 17. März 2008. Der Verein Hand-in-Hand. e.V. aus Nürnberg und der in Speyer am Rhein lebende Maler, Künstler und Buchautor, Michael Heise, planen für das Jahr 2008 eine neue Kunst-Installation in Deutschland. In dem Kunst-Bild-Projekt „Gesichtslandschaften“ sollen sich junge und alte Menschen begegnen, womit die „Begegnung in einem Kunst-Projekt“ auch pädagogisch betrachtet besonders wertvoll wird.



Das Gesicht eines alten Menschen kann manchmal mehr als tausend Worte erzählen. Im Kunst-Bild-Projekt „Gesichtslandschaften“ soll auch der Rahmen für die Begegnung junger und alter Menschen geschaffen werden. Foto: Per Aspera SD, Horst Beck

Im Projekt „Gesichtslandschaften, Lebenslandschaften – Ein Mensch zieht Bilanz, kurz vor dem Aufbruch in eine bessere Welt“, sollen die Fotografien von 12 bis 20 alten Menschen, vorzugsweise Bewohner eines Altenheimes aber auch „fremde“ Gesichter gezeigt werden, die die gleiche Wirkung zum Thema erzeugen können. Auf den Kunst-Fotografien werden die Gesichter der Menschen nur vom Haaransatz bis zu Unterkante des Kinns zu sehen sein.

Im zweiten Arbeitsschritt, so erklärte der Künstler Michael Heise (66), auch bekannt als Francois Villon Abälard, werden die enstehenden Basis-Fotos auf ein Format von 100 mal 150 cm aufgeblasen, das meint die Fotos werden vergrößert und in schwarz-weiß auf Press-Span-Platten aufgezogen. „Damit die Bilder-Werke sich nicht verziehen, werden diese direkt nach der Verleimung in genutete Leisten gerahmt. Fotos und Holz werden anschliessend mit Elefantenhaut gegen die Witterung geschützt, so dass diese auch in Außenausstellung gezeigt werden können.“

Beim nächsten Arbeits-Prozeß sollen mindestens drei Kinder für jedes so vorbereitete Bild bereit sein, mit Hilfe von vorgefertigten Schablonen, Größen und Positionsangaben, Orte und Stationen aus der Biografie des „Gesichtes“ der Menschen in die Falten des Gesichtes zu malen. „Das können beispielsweise Bilder aus der Stadt sein, Szenen aus dem Krieg und Vertreibung, von Hochzeiten, Taufen oder aus den verschiedenen Jahreszeiten. Frühling, Herbst, Sommer und Winter können in farbliche Erinnerungen festgehalten werden.“, beschreibt der Künstler das Projekt.

In Amerika bereits 1988 große Erfolge mit dem Kunst-Bild-Projekt „Naperville“.

Der Künstler und Maler Michael Heise hofft sein Projekt jetzt auch im Land der Dichter, Denker und Künstler, meint Deutschland, installieren zu können. „Bereits 1988 habe ich in Süden von Chicago im vornehmen Vorort Chicagos in „Naperville“ ein ähnliches Projekt durchgeführt. Die Ausstellung wurde an vielen Orten in den Vereinigten Staaten von Amerika gezeigt, auch im Freien und das mit größtem Erfolg. Das Kunst-Projekt wurde sogar auf der Titelseite der Chicago Tribune vorgestellt.“, erinnerte sich Michael Heise.

Zudem bestünde die Möglichkeit die Ausstellung, mit ständigem Hinweis auf die Trägerschaft des Altenheimes und der Schirmherrschaft des in Nürnberg ansässigen Vereines Hand-in-Hand e.V. und der Sponsoren auch an vielen anderen Orten in Deutschland zu zeigen.

„Wichtig ist bei der Ausstellung, dass ein Raum oder auch ein freier Platz gefunden wird, in dem in Betonung perspektivischer Täuschung, Paare der Bilder, neben- und hintereinander, so aufgestellt werden, dass eine „Allee“ entstehen kann, an deren Anfang stehend, man alle Bilder, in einer sich verjüngenden „Strasse“ wahrnehmen kann.“, hofft Michael Heise.

Mit dem geplanten Kunst-Bild-Projekt, das zur Zeit noch unter einem Arbeitstitel „Gesichtslandschaften“, alternativ „Lebenslandschaften“ vorbereitet wird, entstehen Gesamt-Kosten von rund 2.700 Euro.

Der Künstler Francois Villon Abälard (Michael Heise) und der Verein Hand-in-Hand e.V. Nürnberg suchen jetzt Förderer der Kunst, welche die besonders auch pädagogisch wertvolle Arbeit in der Begegnung junger und alter Menschen in einem Kunst-Projekt finanzieren können und wollen.

Michael Heise plant mit dem Kunstprojekt sich auch sozial zu engagieren: „Die mit einer Ausstellung oder dem Verkauf von Bildern erzielten Reinerlöse sollen zu 60% sozialen Zwecken zugeführt werden, deren Bestimmung bei den Veranstaltern liegt. 40% sollten an die Kunstwerkstatt Villon Abälard für andere Projekte zurückfließen.“

Wer das Kunst-Projekt des Vereines Hand-in-Hand e. V. und Künstlers unterstützen will, kann sich direkt mit dem Verein Hand-in-Hand e.V., Rosemarie Staudacher, 1. Vorsitzende, Welserstr. 4, 90491 Nürnberg, Telefon 0911 59 76 668, Fax 0911 59 76 698, www.handinhand-verein.com Die Kunstwerkstatt Villon Abälard ist in Speyer am Rhein in der Landauer Str. 3, 67346 Speyer am Rhein, Telefon 0 62 32 132 189 zu erreichen. Weitere detaillierte Informationen dazu auch auf der Präsentation des Künstlers im Internet bei www.peraspera-international.de .

3mnewswire.org

Auszüge einer noch nicht vollständigen Dokumentation

Auszüge einer noch nicht vollständigen Dokumentation

Dies sind Auszüge einer bislang noch nicht vollständigen Dokumentation.

Ein Abschluss-Bericht wird noch folgen.

Die Recherchen sind noch nicht abgeschlossen.

Die Redaktion

8. Januar 2008

Ein guter Tag für die Menschenwürde: Michael Heise aus der Untersuchungshaft entlassen



Im Kreise von Freunden, Beobachtern und Journalisten wurde der Menschenwürde-Aktivist, Michael Heise (66) in Karlsruhe herzlich empfangen. Foto: 3mnewswire.org

Ein guter Tag für die Menschenwürde: Michael Heise aus der Untersuchungshaft entlassen

von Andreas Klamm

Karlsruhe/Speyer am Rhein. 7. Februar 2008. Ein guter Tag für die Menschenwürde in Deutschland: Der Menschenwürde-Aktivist, Buchautor und Künstler, Michael Heise (66) aus Speyer am Rhein wurde am 7. Februar, gegen 16 Uhr nach rund sechs Monaten Untersuchungshaft in der Justizvollzugsanstalt Karlsruhe und sieben Verhandlungstagen vor dem Landgericht in Karlsruhe unter dem Vorsitzenden Richter Dr. Udo Scholl (59), aus der Untersuchungshaft entlassen.

Der Menschenwürde-Aktivist der seit rund 40 Jahren für die Einhaltung der Menschenwürde in Amerika, Deutschland und Asien kämpft, wurde im Kreise von Freunden vor dem Gebäude der Justizvollzugsanstalt herzlich empfangen.

Der engagierte Mann ist allerdings gesundheitlich angeschlagen: Darmblutungen und eine Herzerkrankung haben den Mann während der Zeit der Gefangenschaft im Untersuchungsgefängnis der Justizvollzugsanstalt in Karlsruhe sichtlich geschwächt.

Noch während seiner Inhaftierung hatte der Menschenwürde-Aktivist unermüdlich für die Menschenwürde und Menschenrechte gekämpft und hatte sich bereits darauf vorbereitet notfalls mittels eines Hungerstreikes die Menschenwürde und Menschenrechte in Deutschland zu verteidigen.

Der Autor, Künstler und Menschenwürde-Aktivist kann jetzt wieder in Speyer am Rhein seiner hilfsbedürftigen Ehefrau und Tochter Denise helfen.

Ausführliche Berichte und eine Sonder-Dokumentation zu den Geschehen werden zur Zeit ausgearbeitet und weitere Veröffentlichungen folgen.

Detaillierte Informationen zum Wirken und Arbeiten des Künstlers, Autors und Menschenwürde-Aktivisten sind auch im Internet bei http://www.peraspera-international.de und http://www.regionalhilfe.de/michaelheise zu finden.

10. Dezember 2007: Tag der Menschenrechte


10. Dezember 2007: Tag der Menschenrechte

Vielen Menschen ist bewusst, dass ein Mensch alleine die Menschenwürde in Deutschland nicht verteidigen kann.

Es ist erfreulich, dass es mehr Menschen werden auch in Deutschland, die bereit sind, das Leben anderer Menschen zu schützen, zu wahren und zu respektieren.

Es ist gut, dass es mehr Menschen auch in Deutschland gibt, die bereit sind, schwächere, behinderte und unterdrückte Menschen am Leben zu erhalten und sich für die Wahrung der Menschenrechte und Menschenwürde dieser Menschen einzusetzen.

Wahrlich, ein Mensch alleine kann die Menschenwürde und Menschenrechte auch in Deutschland nicht in alleiniger Verantwortung und aktiver Arbeit für den Frieden schützen.

So es ist gut, dass es Menschen, wie

:: den Online-Journalisten und Sozialaktivisten Dirk Grund aus Ludwigshafen am Rhein
:: die Fernseh-Produzentin und Sozialaktivistin Petra Karl aus Mutterstadt
:: den Autor Hans-Jürgen Graf aus Nürnberg
:: den Hörspiel-Produzenten Thomas Müller aus Nürnberg
:: Organisationen wie Amnesty international
:: die Gewerkschaft ver.di
:: viele andere staatlich unabhängige Gruppen und Initiativen

als Beispiel genannt für viele andere Menschen und Organisationen gibt, die sich für die Wahrung der Menschenrechte und Menschenwürde, oft auch mit hohen Risiken verbunden, in Deutschland und in Europa für eine gerechte, lebenswerte und gute Zukunft mit Courage und engagiert einsetzen.

Die Politikerin und Journalistin, Ulla Jelpke, erinnerte gestern am 9. Dezember 2007 daran, dass vor wenigen Tagen auch der UN-Generalsekretär der Vereinten Nationen (United Nations, New York), Ban Ki-moon, feststellen musste, dass leider auch in Deutschland die Menschenrechte immer noch verletzt werden.

Daher ist es gut, wenn sich mehr Menschen, für den Schutz des Lebens anderer Menschen, deren Menschenwürde und Menschenrechte einsetzen.

Heute können wir einem besonderen Menschen gedenken, der erfreulicherweise noch lebt und auch im fortgeschrittenen Alter von 66 Jahren das Opfer bringt, heute in einem deutschen Gefängnis in Untersuchungshaft persönlich die Menschenwürde und Menschenrechte anderer benachteiligter Menschen, etwa von Menschen in Strafgefangenschaft zu verteidigen.

Es ist der Autor, Maler und freischaffendene Künstler Michael Heise aus Speyer am Rhein.

Nicht nur die Menschen in Deutschland können DANKBAR sein, wenn es mehr Menschen, wie Michael Heise und andere Menschen in Deutschland gibt, denen das Leben und dessen Schutz, die Menschenwürde und Menschenrechte anderer Menschen, gleich welche religiöse, soziale, weltanschauliche oder politische Zugehörigkeit diese haben mögen, wichtig ist.

Zur Wahrung von Menschenrechten und Menschenwürde zählen auch grundsätzliche Lebensbedürfnisse, wie etwa soziale Sicherheit, gerechte Löhne auch für die Menschen, die bereits durch Behinderung, Erkrankung benachteiligt sind und auch für die Frauen, gleich aus welchem Land auch immer diese kommen mögen.

Zur Wahrung von Menschenrechten zählt auch die Freiheit, sich zu versammeln und zu vereinigen, wie das die Kollegen und Kolleginnen der Gewerkschaft ver.di heute bundesweit und auch in der Schweiz als ein Beispiel leben werden.

Es sind so viele wichtige Punkte, die zur Wahrung der Menschenwürde und Menschenrechte zählen.

Wenn mehr Menschen wenigstens nur einen kleinen Schritt zur Wahrung und Schutz des Lebens anderer Menschen, der Menschenrechte und der Menschenwürde wagen, dann können wir gemeinsam mehr Hoffnung und Freude für die Menschen in Deutschland und in vielen anderen Teilen dieser Welt schenken.

Heute am Tag der Menschenrechte, am 10. Dezember 2007, gibt es gute Gründe der Menschen zu gedenken und zu danken, den lebenden Aktivisten im aktiven Dienst für die Menschenwürde und Menschenrechte und den Aktivisten für die Menschenrechte und Menschenwürde, die ihr Leben lassen mussten.

Gleich ob im Stillen oder bei friedlichen Versammlungen mit Kerzen: Dieser Menschen können wir mit großen Dank gedenken.

Der couragierte Einsatz für die Wahrung von elementaren Menschenrechten, die Menschenwürde und den Schutz des Lebens anderer Menschen ist auch ein aktiver Dienst für den Frieden.

Es gibt viele Menschen, die sich Frieden, Liebe, Geborgenheit, Sicherheit, Freiheit, Schutz des Lebens, der Menschenrechte und der Menschenwürde wünschen.

Wenn jeder einzelne Mensch aller Menschen, die sich diese Dinge wünschen, nur einen ganz kleinen Schritt in die richtige Richtung wagt, kann es vielen Menschen nicht nur in Deutschland, Freude und Hoffnung schenken.

Am 12. März 2007 erklärte Bundesaußenminister, Dr. Frank-Walter Steinmeier in Genf:

"Ohne die Arbeit von Menschenrechtsverteidigern, seien es Individuen ebenso wie Nichtregierungsorganisationen, die sich häufig unter großen Risiken für die tatsächliche Gewährung der Menschenrechte einsetzen, ist ein effektiver Menschenrechtsschutz nicht möglich.

Es kann nicht angehen, dass schwerste Menschenrechtsverletzungen nicht - oder nicht mit der gebotenen Deutlichkeit - angesprochen werden können, weil regionale oder weltanschaulich bedingte Solidarität die Bereitschaft zu vorurteilsloser Wahrnehmung von kritischen Situationen überstrahlt.

In Fällen extremer Menschenrechtsverletzungen sind wir es den Menschen und der Weltgemeinschaft schuldig nicht zu schweigen und nicht weg zusehen."

Im Grundgesetz steht im Artikel 1 geschrieben: "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt."

DANKE an alle Menschen, die sich für den Schutz des Lebens, der Menschenwürde und der Menschenrechte, anderer oft benachteiligter, kranker, behinderter und schwächerer Menschen aktiv im Sinne des Friedens und der Gerechtigkeit engagieren.

Es ist gut, wenn mehr Menschen für das Gute handeln, - dazu zählen der Schutz des Lebens anderer Menschen, die Wahrung von Menschenrechten und die Menschenwürde.

Gemeinsam können wir das Gute erreichen und wer würde sich nicht von ganzem Herzen das Gute wünschen, besonders in diesen Tagen !

10. Dezember 2007 zum Tag der Menschenrechte.

Andreas Klamm, Journalist
Gründer des Medienprojektes "Die Menschenrechts-Reporter"
Herausgeber und Verleger von British Newsflash Magazine est. 1986

Weitere Informationen:

http://www.gfa-ludwigshafen.de

http://www.regionalhilfe.de/michaelheise

"Das Funktionieren des "Dritten Reiches" und die Perversion der Menschenvernichtung in Konzentrationslagern wäre nicht möglich gewesen, ohne den - damals wie heute - gefügigen, die Staatsmaschine prägenden, devoten, gehorsamen Beamten."